Die Vergabe der Flächen erfolgt gegen Höchstgebot. Hierbei kann ein Angebot für die Bewirtschaftung von zwei Ausschank-Plätzen und/oder einem Imbissplatz abgegeben werden. Das Mindestgebot für zwei Ausschankplätze beträgt 1320 Euro, für einen Imbissplatz gilt das Mindestgebot von 490 Euro. Berücksichtigt werden nur angemessene Angebote. Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht.
Bei Interesse können die Gebotsunterlagen bei der Bundesstadt Bonn, Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, 53225 Bonn, und telefonisch unter 0228 – 77 49 15 angefordert werden. Außerdem sind sie im Internet unter www.bonn.de/@ausschreibungen zu finden.
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Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn