§24a II StVG.
Ein durchgeführter Urintest war positiv auf Cannabis, Kokain und Amphetamin. Erfahrungsgemäß sind hierfür beim 1ten Mal ein Bußgeld von 500 Euro fällig, neben den anfallenden Kosten kommen Führerscheinrechtlich noch einige Konsequenzen auf die Dame zu.
Zudem wurde im Fahrzeug „weißes Pulver“ aufgefunden, wobei es sich höchstwahrscheinlich um illegale Betäubungsmittel handeln dürfte.
Hierzu wurde ein gesondertes Strafverfahren eingeleitet.