Gem. Heiligenroth – Bereits am Freitag, 29.03.2019 kontrollierte die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 12:00 Uhr auf der BAB 3, Rastplatz Heiligenroth erneut ein Kleinbus-Gespann aus dem südosteuropäischen Raum.
Der Fahrer, welcher zugleich der Firmeninhaber war, befand sich auf dem Weg von Belgien in seinen Heimatstaat. Neben dem Fahrer befand sich noch eine weitere Person im Kleinbus. Weiterhin waren sowohl in Bus, als auch Anhänger eine Vielzahl verschiedener Stückgüter, unter anderem eine Waschmaschine und diverse Autoteile für verschiedene Empfänger, verladen. Wie in den vergangenen Monaten schon in häufigen Fällen, so wurde durch die Kontrolleure auch in diesem Fall festgestellt, dass für die entgeltliche Personen- und Güterbeförderung keine Genehmigung vorlag. Auch Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers konnten nicht nachgewiesen werden.
Bereits zu Beginn der Kontrolle stellten die Beamten zudem neben verschiedensten technischen Mängeln einen zunächst unerklärlichen Faulgeruch im und an dem Kleinbus fest. Eine nähere Überprüfung führte zu der Feststellung, dass in dem Fahrzeug nachträglich eine Autogasanlage eingebaut wurde, welche augenscheinlich an mehreren Stellen undicht war.
Die Weiterfahrt wurde untersagt und das Gespann bei einer Prüforganisation vorgeführt. Das Ergebnis erschütterte selbst die ansonsten erfahrenen Beamten der Verkehrsdirektion.
Neben mehreren Rahmenbrüchen, teilweise mangelhaft durchgeführten Schweißarbeiten an Bus und Anhänger und auch einer mangelhaften Bremsanlage des Kleinbusses stellte der Prüfer mehrere Undichtigkeiten an der nachträglich in dem Kleinbus eingebauten Autogasanlage fest. Unter anderem strömte aus undichten Verbindungsteilen der im Gepäckraum verbauten Gastanks dauerhaft eine geringe Menge Gas in den Fahrgastraum. Durch die unbefestigte Fahrzeugbatterie bestand zudem dauerhaft die Gefahr eines Fahrzeugbrandes, welcher in Verbindung mit der undichten Gasanlage zu einer Explosion hätte führen können.
Sowohl der circa 15 Jahre alte Kleinbus, als auch der über 40 Jahre alte Anhänger stellten eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und wurden als verkehrsunsicher bewertet. Es folgte eine direkte Stilllegung der Fahrzeuge. Zur Durchsetzung der Außerbetriebsetzung und Verhinderung einer weiteren Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr wurden die Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen der Fahrzeuge sichergestellt.
Da sowohl Güter- als auch Personenverkehr ohne erforderliche Genehmigungen durchgeführt wurde, der Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten fehlte, da kein Fahrtenschreiber im Kleinbus eingebaut war, und zudem der Allgemeinzustand des Gespanns, insbesondere durch die undichte Autogasanlage und die erheblichen Rostschäden, verkehrsgefährdend waren, folgten entsprechende Anzeigen. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 3.000,- EUR angeordnet.