Hamburg – Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020: 15 Landeslisten zur Bürgerschaftswahl zugelassen

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hamburg -Hamburg – Der Landeswahlausschuss hat heute, am 23. Dezember 2019, die Landeslisten von 15 Parteien zur Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft am 23. Februar 2020 zugelassen. Das gab Landeswahlleiter Oliver Rudolf im Anschluss an die Sitzung bekannt.

Zugelassen wurden die Landeslisten folgender Parteien (alphabetische Reihenfolge):

1. Aktion Partei für Tierschutz – DAS ORIGINAL (TIERSCHUTZ hier! Hamburg)

2. Alternative für Deutschland (AfD)

3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

4. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

5. DIE LINKE (DIE LINKE)

6. Freie Demokratische Partei (FDP)

7. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)

8. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

9. Partei der Humanisten (Die Humanisten)

10. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

11. Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)

12. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

13. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

14. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

15. Volt Deutschland Landesverband Hamburg (Volt Hamburg)

Nicht zugelassen wurde die Landesliste der Partei „Die Friedenspartei“. Sie hat die Ausschlussfrist für das Einreichen der erforderlichen 1.000 Unterstützungsunterschriften versäumt.

Am Vormittag haben auch die Bezirkswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Wahlkreislisten entschieden. Gegen die Entscheidung eines Bezirkswahlausschusses kann die Vertrauensperson eines abgelehnten Wahlvorschlags, im Übrigen auch die Bezirkswahlleitung oder die Landeswahlleitung Beschwerde beim Landeswahlausschuss einlegen. Die Beschwerdefrist endet am 27. Dezember 2019, 16 Uhr.

Der nächste Schritt ist die Festlegung der Reihenfolge der zugelassenen Landeslisten und Wahlkreislisten auf den jeweiligen Stimmzetteln. Die Reihenfolge der Landeslisten richtet sich nach der Anzahl aller Kandidierenden der jeweiligen Partei auf ihren Wahlkreislisten, begrenzt durch die jeweilige Sitzzahl des Wahlkreises. Bei gleicher Anzahl entscheidet die Anzahl der Stimmen bei der Bürgerschaftswahl 2015, nachfolgend die alphabetische Reihenfolge der Parteinamen. Die Reihenfolge der Wahlkreislisten im jeweiligen Wahlkreis richtet sich nach der Anzahl der Kandidierenden auf ihrer Wahlkreisliste, begrenzt durch die Anzahl der Sitze in dem Wahlkreis. Bei gleicher Anzahl entscheidet die Anzahl der Stimmen bei der Bürgerschaftswahl 2015, nachfolgend die alphabetische Reihenfolge der Parteinamen.

Die Landeslisten und die Wahlkreislisten sowie die Muster-Stimmzettel werden im Internetauftritt des Landeswahlamts unter www.hamburg.de/wahlen veröffentlicht. Parallel beginnt der Druck der Stimmzettel. Alle 18 Stimmzettel-Sorten (1 Landeslisten-Stimmzettel und 17 Wahlkreislisten-Stimmzettel) müssen vorliegen, wenn ab dem 14. Januar 2020 die Briefwahl beginnt.

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Stadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport