Hamburg – Kontrollen im Arbeitsschutz: Drei von vier Betrieben setzen Corona-Maßnahmen gut um

Mittelrhein-Tageblatt - News aus Hamburg - Aktuell -Hamburg – Kontrollen im Arbeitsschutz: Maskenpflicht, Testangebote, Homeoffice-Regelung: In einer weiteren Schwerpunktaktion hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz die Umsetzung der Corona-Arbeitsschutzregelungen in Hamburger Betrieben überprüft. Die Bilanz fällt insgesamt positiv aus, auch wenn sich in einigen Bereichen Nachbesserungsbedarf zeigte.

Rund drei Viertel der überprüften Betriebe in Hamburg haben die Corona-Maßnahmen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gut umgesetzt. Dazu zählen unter anderem die Maskenpflicht, das Angebot von Homeoffice und Selbsttests und die Unterweisung der Beschäftigten. Überprüft wurden rund 670 Betriebe zwischen dem 3. Mai und dem 18. Juni. Im Mittelpunkt stand das verarbeitende und produzierende Gewerbe, in dem Homeoffice nicht oder nur vereinzelt möglich ist.

Die Überprüfung wurde zweistufig durchgeführt. Zunächst wurden die Betriebe schriftlich abgefragt. Im Anschluss fanden unangekündigte Kontrollen vor Ort statt bei Betrieben, die nicht geantwortet haben oder bei denen es Hinweise auf mögliche Defizite gab.

Bei den schriftlichen Abfragen zeigten sich Mängel bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zum Infektionsschutz, der Dokumentation von Unterweisungen und der Organisation des Testangebots. Die Abfrage nach der Annahme des Testangebots durch die Beschäftigten ergab, dass in über einem Drittel der Betriebe die Selbsttests von weniger als 50 Prozent der Belegschaft angenommen werden. Bei den Vor-Ort-Kontrollen zeigten sich Mängel unter anderem beim Mindestabstand und Lüftungskonzept.

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt: „Wir können eine insgesamt positive Bilanz ziehen. Die Betriebe ziehen mit, damit wir gemeinsam die Corona-Pandemie weiter in den Griff bekommen. Unsere Überprüfungen zeigen, dass es nicht in jedem Betrieb optimal läuft, aber ein großer Teil der Betriebe die Schutzmaßnahmen gut umsetzt. Jetzt geht es darum, dass wir auch im beruflichen Kontext trotz der niedrigen Infektionszahlen nicht nachlassen und uns und andere weiter gut schützen.“

Seit Beginn der Corona-Pandemie führte das Amt für Arbeitsschutz bereits zahlreiche Überprüfungen durch. Im Januar und Februar wurde in einer Schwerpunktaktion die betriebliche Umsetzung von Homeoffice in rund 750 Unternehmen überprüft. Bei fast 95 Prozent der überprüften Betriebe mit Bürotätigkeiten war die Arbeit aus dem Homeoffice möglich. Allerdings fehlte häufig eine Gefährdungsbeurteilung für diesen Bereich.

Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in der Corona-Pandemie finden Betriebe und Beschäftigte auf der Website der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz