Hamburg – Umwelt: Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen treten am 31.5. in Kraft

Keine Änderungsbedarfe nach Prüfung der Urteilsbegründung.

Mittelrhein-Tageblatt - News aus Hamburg - Aktuell - Hamburg – Die vom Senat im Juni 2017 beschlossenen Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge an der Stresemannstraße (für LKW) und an der Max-Brauer-Allee (LKW und PKW) können wie geplant in Kraft treten. Das hat die Prüfung der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts ergeben. Die Beschränkungen werden für alle Diesel-Fahrzeuge gelten, die die Euronorm 6 (PKW) bzw. VI (für LKW) nicht erfüllen. Der Termin für das Inkrafttreten wird der 31. Mai 2018 sein.

Es wird dazu am Vormittag des 31.5. einen Pressetermin u.a. mit Umweltsenator Jens Kerstan geben, voraussichtlich in Altona, bei dem Vertreterinnen und Vertreter der Medien Fragen stellen und O-Töne oder Statements bekommen können. Nähere Angaben dazu und eine Einladung folgen.

Informationen zu den Ausnahmen für Anlieger und zu den Ausweichrouten finden sich unter www.hamburg.de/luftreinhaltung und in einer FAQ-Liste unter http://t.hh.de/10712030.

Hamburg hat im Juni 2017 einen belastbaren, durchgerechneten und nicht beklagten Luftreinhalteplan mit sehr konkreten Maßnahmen beschlossen. Der Plan zeigt, wie die Grenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten sind, und ist damit EU-rechtskonform. Als eine von dutzenden Maßnahmen, die größtenteils bereits in der Umsetzung sind, hatte der Senat an zwei Straßenabschnitten auch Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge beschlossen.

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Pressestelle der Behörde für Umwelt und Energie, Stadt Hamburg

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