Hamburg – Umwelt: Senat beschließt Ölheizungsverbot – wichtiger Baustein innerhalb des Klimaschutz-Gesetzes jetzt in der Bürgerschaft

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hamburg - Hamburg – Umwelt: Der Senat hat sich am heutigen Dienstag mit dem Klimaschutzgesetz befasst und dabei die noch ausstehenden Punkte zum Ölheizungs- und Klimaanlagenverbot beschlossen.

Von dort gehen sie nun an die Bürgerschaft, wo sie in Kürze verabschiedet werden können. Das Öl-Heizungsverbot stellt einen wichtigen Baustein innerhalb des Klimaschutz-Gesetzes dar, mit dem die Hamburger Klimapolitik erfolgreich fortgeschrieben werden soll.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie: „Der Senat verliert auch in der akuten Krise langfristige Aufgaben nicht aus dem Blick. Wenn die Bürgerschaft die fehlenden drei Paragraphen des Klimaschutzgesetzes verabschiedet hat, besteht Rechts- und Planungssicherheit für alle Betroffenen. Das ist wichtig, weil das Verbot neuer Ölheizungen schon Ende 2021 wirksam wird. Bevor die rechtliche Verpflichtung eintritt, wollen wir den Umstieg auf klimafreundliche Technik mit attraktiven Förderungen unterstützen. Gerade in der wirtschaftlich sehr schwierigen Phase, die vor uns liegt, wird sich zeigen, dass Klimaschutz ein starker Konjunkturmotor sein kann. Damit die Investitionen, die wir jetzt mit viel staatlichem Geld anschieben, zukunftsfest sind, müssen sie unsere Stadt auch beim Klimaschutz nach vorne bringen.“

Der Senat hatte Ende vergangenen Jahres mit der Fortschreibung seines Klimaplans und einem neuen Klimaschutzgesetz zwei entscheidende Weichen gestellt, um die Klimaziele Hamburgs zu erreichen. Von den 31 Paragrafen des Gesetzes waren drei notifizierungspflichtig, darunter das Stromdirektheizungs- und Klimaanlagenverbot. Wie erwartet, hatte die Europäische Kommission das Hamburger Klimaschutzgesetz Ende vergangenen Monats genehmigt. Die Verabschiedung der noch ausstehenden Punkte durch die Bürgerschaft kann jetzt erfolgen.

Behörde für Umwelt und Energie
Pressestelle
Stadt Hamburg

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