Koblenz – Erklärung der Stadt Koblenz zu den Bezügen von Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig

Mittelrhein-Tageblatt - News-RLP - Koblenz -Koblenz, 16. Oktober 2017 – Aufgrund der öffentlichen Berichterstattung in der vergangenen Woche und der vorliegenden Anfragen gibt die Stadt Koblenz hiermit Auskunft über die Besoldung, die Ruhestandsbezüge und die Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hof-mann-Göttig.

1. Besoldung

Als Oberbürgermeister der Stadt Koblenz erhält Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig eine Besoldung von zurzeit monatlich netto 6.449,97 € (monatliche Verdienstabrechnung).

2. Ruhestandsbezüge

Die Versetzung von Staatssekretären in den Ruhestand obliegt ausschließlich dem Ministerpräsidenten.

Über Gründe für die Ruhestandsversetzung kann sich ausschließlich der seinerzeitige Dienstherr äußern. Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig betont: „Weder habe ich an meiner eigenen Ruhestandsversetzung mitgewirkt, noch hat es einen „Deal“ gegeben, wie öffentlich immer wieder behauptet wird.“

Die Versetzung in den „einstweiligen Ruhestand“ bei der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung führte zu Ruhestandsbezügen von heute monatlich netto 1.296,07 € durch das Landesamt für Finanzen. Nach Amtsantritt als Oberbürgermeister erhielt er eine schriftliche Rechtsbelehrung durch das Land, wonach die sofortigen Ruhestandszahlungen ihm nach Recht und Gesetz zustehen. Er sah keinen Grund, eine ausdrücklich als rechtskonform ausgewiesene Zahlung zurückzuweisen.

„Vor diesem Hintergrund erscheint meine Interviewäußerung aus dem Jahre 2013 mit dem Einstieg in eine niedrigere Besoldungsgruppe zwar sachlich richtig – sie war aber unvollständig und eindeutig missverständlich. Ich bedauere heute diese Äußerung ausdrücklich und entschuldige mich dafür. Ich würde sie heute nicht wiederholen“, erklärt Prof. Dr. Joachim Hof-mann-Göttig.

3. Rentenbezüge

Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig erhält seit seinem 65 ½. Lebensjahr eine Rente aus Ren-tenanwartschaften seiner Tätigkeit als Angestellter im Öffentlichen Dienst. Diese Rente beträgt derzeit monatlich brutto 604,67 €.

4. Einkünfte aus Nebentätigkeiten

Als Oberbürgermeister gehört er insgesamt 95 Institutionen an. Die Wahrnehmung dieser Funktionen ist ein maßgeblicher Teil der Aufgaben und Tätigkeit des Koblenzer Oberbürgermeisters.

Die vollständige Funktionsliste ist seit 2010 stetig aktualisiert auf seiner privaten Homepage www.hofmann-goettig.de und in Kurzform auf der städtischen Homepage www.koblenz.de veröffentlicht.

„Aus diesen Funktionen erwachsen zum Teil Einnahmen, die zunächst auf mein Girokonto bei der Sparkasse Koblenz fließen“, erläutert Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig.

Alle Funktionen und Ämter, aus denen Einnahmen erzielt werden, hat Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig nach seinem Amtsantritt als Oberbürgermeister fortlaufend der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier zur Genehmigung vorgelegt. Die ADD nimmt dann auch eine Zuordnung vor, welche dieser Funktionen dem Hauptamt zuzurechnen sind, ob sie Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichstehenden Dienst darstellen, ob sie Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes sind oder als öffentli-cher Ehrenämter qualifiziert werden.

Die Kategorisierung der einzelnen Funktionen hat dabei auf Grundlage § 40 des Beamtensta-tusgesetzes (BeamtStG) in Verbindung mit den §§ 82 bis 86 des Landesbeamtengesetzes (LBG) sowie nach den Bestimmungen der Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) folgende Konsequenzen:

(1) Für Einnahmen aus den dem Hauptamt zuzurechnenden Nebentätigkeiten besteht eine 100-prozentige Ablieferungspflicht an die Stadt Koblenz.
(2) Für Einnahmen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen oder ihm gleichstehenden Dienst besteht eine Ablieferungspflicht an die Stadt Koblenz, soweit sie 6.200 € im Jahr übersteigen.
(3) Für Einnahmen aus Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes oder solchen Tätigkeiten, die als Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter zu qualifizieren sind, besteht keine Ablieferungspflicht.

Die Abrechnung erfolgt durch ein Steuerberatungsbüro nach Fertigung der Jahressteuererklä-rung. Das Jahr 2015 (das bisher letzte abgerechnete Jahr) weist Nebeneinnahmen von 90.800 € (ohne Umsatzsteuer) aus, von denen 32.900 € der Stadt erstattet wurden. 57.900 € waren nicht abzuführen, aber zu versteuern, sodass dem Oberbürgermeister aus diesen Tätigkeiten netto 35.800 € (pauschaler Steuersatz) verblieben.

Daneben lehrte Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig bis zu seinem 65. Lebensjahr zwei Jahrzehnte jeweils ohne Einkünfte als Lehrbeauftragter zunächst an der Justus-Liebig-Universität Gießen, dann an der Universität Koblenz-Landau.

Die Liste der 95 Funktionen, geordnet nach den Zuordnungen durch die ADD, ist als Anlage beigefügt.

5. Die Funktionen des Oberbürgermeisters bei der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA

Auf die Tätigkeiten bei der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA wird besonderes öffentliches Augenmerk gerichtet. Die Thüga ist als Minderheitsgesellschafterin bundesweit an rund 100 Unternehmen der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft beteiligt. Die jeweiligen Mehrheitsgesellschafter der Partnerunternehmen sind Städte und Gemeinden. So ist die Thüga Minderheitsgesellschafterin der Koblenzer evm AG. Umgekehrt hält die evm AG Anteile der Thüga.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig gehört dem Beirat der Thüga AG seit Beginn seiner Amtszeit an. Der Beirat berät die Thüga AG und gibt den Beteiligungsgesellschaften die Möglichkeit zur Mitwirkung.

Nach der von Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig als Verhandlungsführer erfolgreich durchgeführten Rekommunalisierung der von RWE mehrheitlich geführten KEVAG und der Verschmelzung zur evm AG wurden Anteilseigner der Thüga auf Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig aufmerksam und schlugen ihn für den Aufsichtsrat der Thüga vor, wo er zunächst unter dem Vorsitz von Petra Roth (Frankfurter OB a.D.) als stellvertretender Vorsitzender wirkte. Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig hatte am Ausgleich in den Gremien der Thüga maßgeblichen Anteil, was zur Wahl als Aufsichtsratsvorsitzender für die Jahre 2016 und 2017 führte. Dies ist nach Prüfung der ADD eine genehmigte Nebentätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes und somit eine Nebentätigkeit im privaten Bereich. Es ist aber auch im vitalen Inte-resse der evm AG, deren Minderheitsbeteiligter die Thüga ist, und somit auch im vitalen Interesse der Stadt Koblenz, die wiederum Mehrheitsbeteiligter der evm AG ist.

Die im Rahmen der Kommunalwirtschaft gesammelten Erfahrungen kamen und kommen dem Oberbürgermeister auch bei anderen Projekten, wie etwa dem Großprojekt „Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein“, zu Gute. Als Aufsichtsratsvorsitzender der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH (ohne Entlohnung) kann Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig so im Rahmen seiner Kompetenzen auf eine sachgerechte Steuerung der notwendigen Prozesse Einfluss nehmen.

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Urheber: Stadt Koblenz