Koblenz – Hinweis: Fütterungsverbot für Wasservögel

mittelrhein-tageblatt-tiermagazinKoblenz – Fütterungsverbot für Wasservögel: Seit Jahren gibt es im Freibad Oberwerth große Probleme mit den Hinterlassenschaften von Gänsen.

Während der Freibadesaison entsteht so morgens vor der Öffnung des Bades ein hoher zusätzlicher Reinigungsaufwand. Es wurden viele verschiedene Maßnahmen ergriffen, die Gänse vom Freibadgelände fern zu halten. Bisher leider ohne dauerhaften Erfolg.

In diesem Zusammenhang wurde auch immer wieder das Füttern der Tiere durch Spaziergänger und auch Badegästen beobachtet. Die Stadtverwaltung weist daher ausdrücklich auf ein bestehendes Fütterungsverbot hin.

Sowohl Kanadagans als auch Nilgans gehören zu den potentiell invasiven Arten und stehen auf der Beobachtungsliste des Bundesamtes für Naturschutz. Beide Arten verbreiten sich expansiv, verhalten sich in ihrem Brutrevier sehr aggressiv und verdrängen unsere heimischen Wasservogelarten. Nilgänse zerstören auch Gelege, töten Jungtiere der heimischen Arten und nehmen deren Nester in Beschlag.

Diese Tiere verursachen durch ihre Hinterlassenschaften in den öffentlichen Bereichen und hier vor Allem im Freibad Oberwerth große Probleme mit einem hohen Reinigungsaufwand. Durch den Kontakt mit Gänsekot können gesundheitsgefährdende Folgen für den Menschen nicht ausgeschlossen werden.

Die Fütterung dieser Gänsevögel ist im Hinblick auf ihre Natur und die damit verbundene zusätzliche Reproduktionsfähigkeit unbedingt zu unterlassen.
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf ein bestehendes Fütterungsverbot hin.

„§2 Abs. 1 Nr. 10 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Koblenz:

Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist es verboten, Tauben oder Wasservögel zu füttern, Futter auszulegen oder auszustreuen…“

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Text: Stadt Koblenz