Koblenz – Hinweise zu Einschränkungen Karwoche / Ostern

Nachrichten-aus-Koblenz-RLP-Koblenz – Das Ordnungsamt der Stadt Koblenz weist darauf hin, dass alle öffentlichen Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag 04.00 Uhr bis Ostersonntag 16.00 Uhr untersagt sind.

Ferner sind alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen am Karfreitag von 04.00 Uhr bis 24.00 Uhr verboten.

Untersagt sind alle öffentlichen Sportveranstaltungen am Karfreitag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am Ostersonntag bis 13.00 Uhr.

Für den Betrieb von Spielhallen und den Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten gelten besondere Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes.

Spielhallen dürfen am Karfreitag und am Ostersonntag ganztags nicht betrieben werden. Auch die in Gaststätten aufgestellten Geldspielgeräte müssen an diesen Tagen ausgeschaltet sein.

Hier können festgestellte Verstöße durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier mit Bußgeldern geahndet werden.“

Hinsichtlich des Tanzverbotes wird das Ordnungsamt auch in diesem Jahr Kontrollen durchführen.

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Stadt Koblenz