Koblenz – Verkehr: Wie bereits berichtet, ist der Zustand der August-Horch-Straße mit kleineren Instandhaltungsmaßnahmen nicht nachhaltig aufrechtzuhalten.
Um motorisierte Zweiradfahrer vor den Gefahrenstellen zu schützen wurde zwischenzeitlich die Durchfahrt für die August-Horch-Straße untersagt und eine entsprechende Umleitung ausgeschildert. Damit sich der Zustand der Straße nicht weiter verschlechtert, wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h reduziert.
Diese Situation soll nicht zum Dauerzustand werden, daher ist die Planung für die Sanierung der Straßenoberfläche bereits in Planung. Zur Vorbereitung ist es notwendig am 1. April die Oberfläche punktuell zu fräsen. Alle 4 Fahrspuren sind hiervon betroffen.
Die Maßnahme wird als Wanderbaustelle umgesetzt, so dass sich die Vehrkehrsbeschränkungen im kleinen Rahmen bewegen werden.
Der Kommunale Servicebetrieb bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständis.
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Stadt Koblenz