Kreis Viersen – Kosten der Unterkunft: 6-Punkte-Plan des Kreises – Sozialamt schaltet Hotline für verunsicherte Mieter

171054P
Mietwohnungen im Kreis Viersen Foto: Kreis Viersen

Kreis Viersen – Hotline für verunsicherte Mieter: Der Kreis Viersen hat einen 6-Punkte-Plan vorgelegt, um die Auswirkungen der Mietobergrenze zu überwachen. Sozialdezernentin Katarina Esser, hat ihn im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Seniorenarbeit vorgestellt. Der Plan beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Ab Mittwoch, 15. Februar 2017 schaltet der Kreis Viersen eine Hotline für verunsicherte Mieter frei. Telefonnummer: 02162 / 39-1605.
  • Bildung eines Gremiums mit der Stadt Viersen. Inhalte unter anderem: Monitoring der befürchteten Auswirkungen wie Obdachlosigkeit, Leerstandsentwicklung, soziale Segregation.
  • Anhörung der Viersener Armutskonferenz
  • Gespräch mit Wohnungsbaugesellschaften und fachlich zuständigen Ressorts
  • Fortschreibung des „Schlüssigen Konzepts“ entsprechend der Dynamik des Wohnungsmarktes
  • Über die Ergebnisse der Maßnahmen wird dem Ausschuss berichtet

Hintergrund sind Medienberichte über Befürchtungen, Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger könnten durch die aktualisierte Obergrenze für Mieten sogar ihre Wohnung verlieren und in die Obdachlosigkeit abrutschen. „Das entspricht weder den Tatsachen, noch den Regeln eines ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns“, so die Sozialdezernentin. „Eine massenweise Kostensenkungsaufforderung – möglicherweise mit der Aufforderung zum Umzug – ist rechtlich nicht zulässig und wird weder vom Jobcenter noch vom Kreis und seinen Kommunen praktiziert.“

www.kreis-viersen.de

—–


Herausgeber:
Kreis Viersen – Der Landrat