Bereits das Auslegen von Ködern stellt eine versuchte Sachbeschädigung dar und wird strafrechtlich geahndet. Sobald der vermeintliche „Hundehasser“ die gefährlichen Köder ausgelegt habe, überlässt er es dem Zufall, ob jemand daran zu Schaden kommt. So nimmt er es billigend in Kauf, dass nicht nur Hunde, sondern auch Wildtiere durch die Aufnahme der Köder in Lebensgefahr geraten. Auch spielende Kinder könnten solche Köder finden und sich schwer daran verletzen.
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Stadt Lahnstein