Für die Europa- und Kommunalwahl am 26. Mai 2019.
Magdeburg (ST) – Für die Europa- und Kommunalwahl am 26. Mai 2019 werden in der Landeshauptstadt Magdeburg noch immer viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Für dieses Ehrenamt können Wahlberechtigte zur Kommunalwahl bereits ab 16 Jahre und zur Europawahl ab 18 Jahre mit Hauptwohnsitz in Magdeburg tätig werden. Es werden Wahlvorsteher/-in, stellvertretende Wahlvorsteher/-in, Schriftführer/-in und Beisitzer/-in für die 159 Wahlvorstände in den Wahllokalen der Landeshauptstadt gesucht.
Nach Möglichkeit werden die Mitglieder der Wahlvorstände in dem Stadtteil zum Einsatz kommen, in dem sie wohnen. Die ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder sorgen am Wahltag ab ca. 7.00 Uhr für den reibungslosen Ablauf der Wahl im Wahllokal und zählen ab 18.00 Uhr die abgegebenen Stimmen aus. Eine individuelle Pausenregelung für den Wahltag erfolgt im Wahllokal. In Abhängigkeit von der Anzahl der Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks werden die Wahlvorstände in den Wahllokalen mit 7 bis 8 Personen besetzt.
Zum jetzigen Zeitpunkt werden im gesamten Stadtgebiet, besonders aber in den Stadtteilen Alte Neustadt, Neue Neustadt, Neustädter See, Kannenstieg, Stadtfeld West, in Diesdorf, Sudenburg, Ottersleben, Lemsdorf, im Stadtteil Leipziger Straße (Schilfbreite), Reform (Lindenhof), im Hopfengarten, in Fermersleben, Salbke und Prester freiwillige Bürgerinnen und Bürger zur Mitwirkung gesucht.
Auf Grundlage einer neuen Satzung, die dem Stadtrat Mitte April zur Beschlussfassung vorgelegt wird, ist vorgesehen, die Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) zu erhöhen. Wahlvorsteher, Stellvertreter und Schriftführer, die in den Wahllokalen mitwirken, sollen aufgrund der beiden verbundenen Wahlen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro; Beisitzer in Höhe von 60 Euro erhalten.
Für die 51 Briefwahlvorstände ist aufgrund der getrennten Auszählung von Europa- und Kommunalwahl vorgesehen, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 55 Euro für Wahlvorsteher, Stellvertreter und Schriftführer zu zahlen, für Beisitzer in Höhe von 40 Euro. Die Beträge werden in der Woche nach dem Wahltag per Banküberweisung gezahlt.
Alle Interessierten können sich persönlich im Amt für Statistik (Wahlamt) der Landeshauptstadt Magdeburg in der Julius-Bremer-Straße 10 melden. Darüber hinaus erteilen die Mitarbeitenden auch telefonisch unter 0391/ 540 2608 und 0391/ 540 2554 bzw. per E-Mail an wahlhelfer@stat.magdeburg.de Auskünfte zu diesem wichtigen Ehrenamt. Alternativ ist auch eine Anmeldung im Internet auf www.magdeburg.de/wahlen (Bereich: „Wahlhelfer“) möglich. Die Wahlvorstände werden im April und Mai 2019 berufen.
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