Landeshauptstadt Magdeburg – Immer wieder Ausreißer dabei: Ordnungsamt und Polizei kontrollieren weiter die Durchsetzung der Landesverordnung – Eindämmung des Coronavirus‘

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Magdeburg -Magdeburg (ST) – Am Samstag, den 21. März 2020 hat das Magdeburger Ordnungsamt erneut gemeinsam mit starken Kräften der Polizei die Einhaltung der neuen Landesverordnung kontrolliert, um die Verbreitung des Coronavirus‘ einzudämmen.

Die Überprüfungen wurden ohne Schwerpunktsetzung im gesamten Stadtgebiet in allen Bereichen durchgeführt. Insgesamt wurden bis etwa 22:00 Uhr – auch mehrfach – 84 Betriebsstätten, 20 Kultureinrichtungen und 108 Spielplätze im Stadtgebiet kontrolliert.

Im Einzelnen waren das:
19 Spielhallen (alle geschlossen),
25 Fitnessstudios (alle geschlossen),
10 Diskotheken und Kinos (alle geschlossen),
20 Kultureinrichtungen (alle geschlossen),
27 Gaststätten (Verstöße) sowie
3 Ladengeschäfte (Verstoß).

Alle überprüften Spielhallen, Fitnessstudios, Diskotheken, Kultureinrichtungen und Kirchen haben sich an die Vorgaben gehalten. In drei Fällen wurden Gewerbe betrieben, die nicht unter die Befreiungstatbestände der Verordnung fallen.

Über die Leitstelle der Polizei gingen in der Funkzentrale des Ordnungsamtes 13 Anrufe von Magdeburger*innen zum Thema Coronavirus ein. Diese Bürgerhinweise bezogen sich in vier Fällen auf Gaststätten und in fünf Fällen auf Gewerbebetriebe. Zu unerlaubten Nutzungen von Spielplätzen gingen vier Berichte ein.

Bei den Überprüfungen zu diesen Hinweisen konnte in einem Fall eine unerlaubte Öffnung eines Gewerbebetriebes festgestellt und der weitere Betrieb untersagt werden. Auf einem Spielplatz erfolgte eine Identitätsfeststellung, da dieser verbotenerweise durch einen Erwachsenen benutzt wurde. Die weiteren Hinweise auf Sachverhalte beinhalteten keine Verstöße gegen die o. g. Landesverordnung.

Untersagt werden musste die Fortführung eines Skat-Turniers, da der geforderte Mindestabstand von zwei Metern bei Veranstaltungen zwischen den Teilnehmenden nicht eingehalten wurde. Teilnehmende der Veranstaltung waren darüber hinaus augenscheinlich überwiegend ältere Personen, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Die Einsicht, dass die Veranstaltung beendet werden musste, war nicht bei jedem vorhanden.

Im Zusammenhang mit einem kurdischen Feiertag beabsichtigten mehrere Personen, einen Grillabend in einem öffentlichen Park durchzuführen. Nach erläuternden Hinweisen verzichteten die Betroffenen uneingeschränkt einsichtig auf die Durchführung.

Im Rahmen der Kontrollen konnte durch die aufmerksamen Kolleg*innen des Ordnungsamtes „als Beifang“ die erforderliche Zwangsstilllegung eines Kraftfahrzeuges erfolgen, da das Auto während der Überprüfungen im Stadtgebiet erkannt wurde.

Die Landeshauptstadt weist erneut darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Landesverordnung Straftaten sind und dementsprechend geahndet werden.

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