Ludwigsburg – Corona-Aktuell 08.12.2020: Maskenpflicht in der Ludwigsburger Innenstadt eingeschränkt

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Ludwigsburg -Ludwigsburg (BW) – Corona-Aktuell 08.12.2020: Gegen die Verfügung der Stadt Ludwigsburg, in einer definierten Zone in der Ludwigsburger Innenstadt verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen zu müssen, betrieben zwei Bürger vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

Ihren Anträgen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche hat das Gericht nun stattgegeben. Eine generelle Maskenpflicht in der Innenstadt sei im Rahmen einer summarischen Prüfung als „unverhältnismäßig“ anzusehen. Weiter zweifelt das Gericht daran, dass das Landratsamt ihm nach dem Infektionsschutzgesetz zukommende Zuständigkeiten per Verfügung auf die Kommunen übertragen kann.

Daher gelten nun vorerst wieder die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, wonach unter anderem „in Warte- und Zugangsbereichen von Einkaufszentren, Ladengeschäften und auf Märkten… sowie auf diesen räumlich zugeordneten Parkflächen“ sowie etwa „innerhalb von Fußgängerbereichen“ (das sind Fußgängerzonen, dazu gehören auch der Marktplatz und der Rathaushof) ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Diese Pflicht kann auf weitere Wege und Bereiche ausgeweitet werden.

Der Landkreis prüft gerade, ob er auf Grundlage der Landesverordnung in enger Abstimmung mit der Stadt Ludwigsburg und den weiteren kreisangehörigen Kommunen eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird. „Die Infektionslage ist unverändert ernst und unabhängig von der Entscheidung des Gerichts sind wir alle gemeinsam aufgerufen, alles zu tun, um die weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen, da sonst eine Überlastung der Kliniken und des Gesundheitssystems insgesamt droht“, sagt Landrat Dietmar Allgaier.

Auch Ludwigsburgs Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Trotz dieser veränderten rechtlichen Situation möchte ich Sie eindringlich bitten, nach wie vor in unserem gesamten Innenstadtbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Infektionszahlen in unserer Stadt bewegen sich seit Wochen knapp unter, teilweise auch über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit sind wir ein Hotspot. Wären wir kreisfrei, müssten wir weitere und strengere Maßnahmen ergreifen. Deshalb besteht nach wie vor ein großer Handlungsbedarf, die Infektionsketten zu durchbrechen – und das Tragen einer Alltagsmaske schützt uns alle vor einer Ansteckung durch das Coronavirus.“

Zum Hintergrund: Seit 16. Oktober galt in der Ludwigsburger Innenstadt eine generelle Verpflichtung, auch im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dieses Gebiet wurde begrenzt durch die Stuttgarter Straße, die Schlossstraße, die Marstallstraße, die Körnerstraße, die Arsenalstraße, die Schillerstraße, die Bahnhofstraße und die Karlstraße. Grund für die Einführung dieser erweiterten Maskenpflicht waren die steigenden Corona-Infektionszahlen: Im Landkreis Ludwigsburg wurde damals die kritische Marke einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Infolgedessen ermächtigte das Landratsamt Ludwigsburg die kreisangehörigen Kommunen unter anderem dazu, in so genannten Verdichtungszonen – also Bereichen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern in aller Regel nicht eingehalten werden kann – eine erweiterte Maskenpflicht anzuordnen. Dies hatte die Stadt Ludwigsburg getan und auch durch entsprechende Plakate darauf hingewiesen. Diese Plakate werden nun aktualisiert.

——————————————————————–

STADT LUDWIGSBURG

STABSSTELLE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND GREMIEN

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg