Magdeburg -Das Corona-Osterfest naht: Das ist erlaubt & das nicht!

Hinweise vom Sozialministerium und der Stadtverwaltung.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Magdeburg -Magdeburg (ST) – Coronavirus: Das Osterwochenende verspricht dieses Jahr frühlingshaft warm zu werden. Leider macht die Corona-Pandemie an den bevorstehenden Feiertagen keine Pause. Daher gilt es sich trotz des schönen Wetters auch weiterhin an die Abstands- und Kontaktbeschränkungen auf Basis der 3. Landesverordnung zu halten. Ostereiersuche und Osterspaziergänge sind erlaubt – mit Einschränkungen!

Viele Menschen freuen sich auf das lange Osterwochenende: Doch was vor einem Jahr noch ganz normal war, ist angesichts der Corona-Pandemie Grund für Unsicherheit: Darf ich noch Ostereier für meine Kinder verstecken? Finden Ostergottesdienste statt und ist ein Besuch bei den Großeltern überhaupt erlaubt? Die folgend gelisteten Antworten auf diese und weitere Fragen bieten einen Überblick rund um die gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen des Sozialministeriums und der Stadtverwaltung zum Verhalten am Osterwochenende.

Trotz der schwierigen Zeit wünscht Ihnen die Landeshauptstadt ein gesundes und erholsames Osterfest!

Darf ich meine Familie an den Osterfeiertagen besuchen?
Ja. Der Besuch der Lebenspartner*in und der Familie, insbesondere der (Schwieger-)Eltern, der Kinder und der Großeltern ist grundsätzlich erlaubt.

Auch Reisen nach Sachsen-Anhalt sind aus familiären Gründen weiterhin zulässig. Reisende aus anderen Bundesländern sollten allerdings beachten, dass in ihren Ländern gegebenenfalls abweichende Regelungen für die Ausreise getroffen wurden. Es wird daher empfohlen, sich vor Ort über die dortigen Ausreiseregelungen zu informieren.

Ist ein Osterspaziergang erlaubt?
Ja. Ein Osterspaziergang ist möglich, sofern dieser allein, im Kreis der Familie bzw. der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person stattfindet.

Der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Spazierenden ist dabei unbedingt zu wahren. Das Verweilen auf Bänken ist ebenfalls erlaubt, sofern auch hier die Abstandsregelungen eingehalten werden.

Darf ich mit meinen Kindern noch auf Ostereiersuche gehen?
Die Ostereiersuche im eigenen Garten ist weiterhin erlaubt. Vom Verstecken und Suchen von Ostereiern im öffentlichen Raum wird allerdings abgeraten, da es hier schnell zu größeren Menschenansammlungen kommen kann, die verboten sind.

Darf ich ein Osterpicknick auf einer Grünfläche veranstalten oder Grillen?
Nein. Das Feiern, Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt.

Auf dem Privatgrundstück kann im Kreis der Kernfamilie – Familie im eigenen Hausstand (melderechtlich) – gegrillt werden. Darüber hinaus gehören Kinder, (Schwieger-)Eltern oder Großeltern zum Hausstand, wenn sie dort befristet zusammenleben.

Auf gemeinschaftliches Grillen mit den Nachbarn ist allerdings zu verzichten.

Sind Osterfeuer erlaubt?
Nein. Die öffentlichen Osterfeuer sind bereits Mitte März abgesagt worden. Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper appelliert an die Magdeburger*innen, dass sie in diesem Jahr zudem auf Feuer in ihren privaten Gärten bzw. Kleingartenanlagen verzichten.

Hintergrund ist, dass die Magdeburger Feuerwehr in diesem Jahr vor besonderen Herausforderungen in Bezug auf das Abbrennen von privaten Osterfeuern steht, da die Berufsfeuerwehr mit einer reduzierten Mindestdienststärke agiert. Fehlalarme und damit unnötige Belastungen im Zusammenhang mit privaten Osterfeuern sollen möglichst vermieden werden, um bei lebensbedrohlichen Bränden und Unfällen schnell am Einsatzort zu sein.

Das Verbrennen von Gartenabfällen sowie von behandeltem oder feuchtem Holz ist in Magdeburg grundsätzlich verboten. Aber auch auf alle anderen offenen Feuer sollte aus Rücksicht auf andere Menschen, insbesondere auf jene, die Atemwegserkrankungen haben, zu Ostern verzichtet werden. Zudem ist durch die Wärme und Trockenheit der vergangenen Tage die Brandgefahr insgesamt gestiegen.

Können meine Kinder mit anderen Kindern Fußball spielen?
Um Menschenansammlungen zu vermeiden, dürfen öffentliche und private Sportanlagen, Fußball- und Bolzplätze nicht betreten werden.

Ballsport und Bewegung sind aber weiterhin auch an der frischen Luft möglich – jedoch nur innerhalb der eigenen Familie oder mit maximal einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, zum Beispiel einem Freund oder einer Freundin.

Darf ich während der Osterfeiertage gärtnern?
Ja. Allgemein ist das Gärtnern im Schrebergarten oder im eigenen Garten erlaubt. Zu nicht-touristischen Zwecken und zur Pflege der Parzellen können Dauercamper*innen auch die Campingplätze nutzen, soweit der Platz nicht komplett geschlossen ist.

Lediglich Besitzer*innen von Feriengrundstücken ist es untersagt, ihren Zweitwohnsitz zu nutzen.

Finden noch Ostergottesdienste statt?
Nein. Zum Schutz vor Neuinfektionen ist es in diesem Jahr nicht möglich, den Ostergottesdienst in der Kirche zu feiern.

Es werden allerdings Gottesdienste im Fernsehen, im Radio und im Internet angeboten, die auch an den Osterfeiertagen ausgestrahlt werden. Das Bistum Magdeburg beispielsweise überträgt sonntags seinen katholischen Gottesdienst im Livestream über Facebook – Bistum Magdeburg. >https://www.facebook.com/BistumMagdeburg/< Auch der Offene Kanal Magdeburg sendet verschiedene Gottesdienste im Live-Stream. Für nähere Informationen besuchen Sie die Online-Präsenz des Offenen Kanals. >https://www.ok-magdeburg.de/<

Alle Informationen zur aktuellen Lage sind im Internet unter www.magdeburg.de/CoronavirusCovid19 zu finden.

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