Mannheim –Die Verwaltung weist darauf hin, dass Spielhallen am Karfreitag geschlossen bleiben müssen. Ebenso untersagt ist am Karfreitag der Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten.
Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 EUR geahndet werden können.
Im Übrigen weist die Stadtverwaltung auf das nach wie vor bestehende Tanzverbot von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr hin. Verstöße dagegen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro geahndet werden.
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