Niedersachsen – Wegen Corona-Krise: Traditionelle Osterfeuer-Termine fallen aus – Umweltminister Lies: „Abbrennen aber zum späteren Zeitpunkt möglich“

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Niedersachsen -Niedersachsen / Hannover – Wegen Corona-Krise: Für viele Niedersachsen gehören sie zu den Osterfeiertagen einfach dazu: die traditionellen Osterfeuer.

„Dieses Jahr macht die Corona-Krise uns allen aber einen Strich durch den Terminkalender“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. „Da mit Blick auf die strengen Beschränkungen Menschenansammlungen mit mehr als zwei Personen derzeit verboten sind, müssen die traditionell geplanten Osterfeuer-Termine landesweit ausfallen.“

Die Landesregierung möchte den Niedersachsen die Brauchtumspflege trotzdem ermöglichen – zu einem späteren Zeitpunkt. Minister Lies: „Osterfeuer können nach der Corona-Krise abgebrannt werden, wenn die aktuellen Beschränkungen nicht mehr gibt.“ Einen entsprechenden Erlass haben das Umweltministerium sowie das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am (heutigen) Mittwoch an die Landkreise und die Region Hannover, die kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte verschickt. „Das ist eine einmalige Geschichte“, so Lies, „daher sei möglichen kritischen Stimmen schon jetzt gesagt: Nach Ostern werden keine Abfälle illegal entsorgt. Ziel ist und bleibt die Brauchtumspflege und nicht das Verbrennen von Abfällen.“

Anlieferungen weiterer Brennmaterialien zu bereits bestehenden Osterfeuerplätzen sind ab sofort nur noch zu einem von der Gemeinde festgelegten Termin für das Abbrennen des Osterfeuers gestattet. Pro Gemeinde ist dann ein neuer Termin und ein Ausweichtermin oder ein Wochenende für das Abrennen des Brauchtumsfeuers festzulegen. Dieser ist von der zuständigen Ordnungsbehörde mit dem Landkreis/der Region abzustimmen. Wird vor Ort gänzlich auf Osterfeuer verzichtet, greifen die Regeln zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen und Treibsel außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (Pflanzenabfallverordnung).


Herausgeber: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz