Northeim, B 241 – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auf der B 241 zwischen BAB 7 AS Northeim-West und Berwartshausen

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - Polizei-News - Niedersachsen - Northeim (NI) – (schw) – Am Samstag, 20.04.19, gegen 03.10 Uhr wollte eine Fustw. Besatzung der PI Northeim ein auf der Einbecker Landstraße in Richtung stadtauswärts fahrendes Kleinkraftrad kontrollieren, welches ohne Beleuchtung und ohne Kfz-Kennzeichen unterwegs war. Des Weiteren war eine sehr hohe gefahrene Geschwindigkeit festzustellen.

Nachdem dem Kraftfahrzeugführer des Kleinkraftrades, ein 17-jähriger Jugendlicher aus Moringen, mittels Blaulicht und Signalton Haltezeichen gegeben wurde, beschleunigte dieser seine Fahrt. Über die Westliche Entlastungsstraße, Feldwege parallel zur B 241 und der B 241 fuhr der 17-jährige weiter Richtung Höckelheim, um danach seine Fahrt nach Hillerse fortzusetzen. In Hillerse wendete er sein Fahrzeug und fuhr erneut durch Höckelheim um dann über den Fußweg der B241 seine Fahrt Rtg. Berwartshausen fortzusetzen.

Um die durch das Fahrverhalten des Flüchtenden verursachten Gefahren zu unterbinden, wurde der Fahrzeugführer mit Unterstützung eines weiteren Funkstreifenwagens dazu veranlasst sein Kraftfahrzeug in Höhe Berwartshausen zu stoppen. Im Zuge des Anhaltevorganges durch die eingesetzten Beamten wurde ein Streifenwagen durch Kollision mit einem Straßenbaum stark beschädigt. Ein eingesetzter Beamter erlitt im Zuge eines Unfalls am Anhalteort Verletzungen.

Zu diesem Zeitpunkt versuchte der 17-jährige mit seinem Kleinkraftrad erneut zu flüchten, was durch einen Polizeibeamten vor Ort verhindert werden konnte. Der 17-jährige muss sich wegen seines gefahrenträchtigen Fahrverhaltens mit seinem nicht zugelassenen Kleinkraftrad wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Verbindung mit Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt und die Abgabenordnung verantworten.

Der durch den Unfall verletzte Beamte musste mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht werden. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.000,- EUR Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme und den sich anschließenden Maßnahmen wurde bei dem 17-jährigen noch ein Messer aufgefunden, welches dem Waffengesetz unterliegt.

Ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzt wurde eingeleitet.

OTS: Polizeiinspektion Northeim

Das könnte Sie auch interessieren ...

Pleitewelle in Deutschland verschärft sich - Insolvenzen 2025 auf neuem Hoch

1001 Namen - Klanginstallation am Musikgully vor dem Hauptbahnhof Hannover mit Margot Käßmann, Denise M`Baye, Herbert Schmalstieg und Stephan Weil

Kerstin Przygodda / Martin Reichardt: Mädchen schützen – dem Beispiel Österreichs beim Kinderkopftuchverbot folgen

Digitaler Stress? Zeit für eine Pause!

Loreley Touristik: Coca-Cola Weihnachtstruck gastiert an der Loreley

Hitlergruß im Klassenzimmer - Exklusive BR-Recherche: Umfrage zu menschen- oder demokratiefeindlichen Vorfällen an bayerischen Schulen

Tierversuche rückläufig - PETA fordert Regierung zu mehr Maßnahmen auf

Sozialwahl 2029: Selbstverwaltung macht Online-Wahlen möglich

DÜRR-Statement: Mit Friedrich Merz bekommen die Menschen die Rekordschulden der SPD und die Rentenpolitik von Robert Habeck

Tipp: So schützen Sie sich vor gefährlichen Noroviren

Messerattacke Illerkirchberg – 14-jähriges Mädchen auf dem Schulweg getötet: Tat erschütterte die ganze Gemeinde im Alb-Donau-Kreis

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) stellt 100.000 Euro aus Kollekten für Klagen von afghanischen Schutzsuchenden gegen die BRD zur Verfügung!

Krebserkrankung Thomas Gottschalk: seltener, besonders aggressiver Krebs diagnostiziert

DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben: Ludwig A. Minelli legt sich zur Ruhe

13. Dezember 2025: Saunanacht im Vahrenwalder Bad Hannover

Adventskonzert der Stadtkapelle Saarbrücken am 7. Dezember in der Stiftskirche St. Arnual

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com