Österreich mit neuer Sachkundepflicht – Tierschutzbund fordert mehr Verantwortung in der Heimtierhaltung in Deutschland

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Österreich mit neuer SachkundepflichtTierschutzbund fordert mehr Verantwortung in der Heimtierhaltung in Deutschland – Fehler in der Heimtierhaltung, Tierleid, Überforderung und die spätere Abgabe von Tieren im Tierheim resultieren häufig aus mangelndem Wissen. Hundehalter in Österreich müssen daher ab dem 1. Juli ihre Sachkunde nachweisen; für die Haltung von Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln ist dies bereits länger vorgeschrieben. In Deutschland gibt es dagegen keine bundeseinheitliche Vorgabe. Der Deutsche Tierschutzbund fordert deshalb einen verpflichtenden, theoretischen Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Tieres – unabhängig von der Tierart.

„Tierhalter sollten sich bereits vor der Anschaffung mit den Bedürfnissen und dem Verhalten eines Tieres sowie den anfallenden Kosten auseinandersetzen“, erklärt Lisa Hoth-Zimak, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes sollten grundlegende Kenntnisse zu Haltung, Ernährung, Verhalten und Kommunikation der jeweiligen Tierart Voraussetzung für Kauf oder Adoption eines Tieres sein. Dieses Wissen könne im Rahmen eines theoretischen Sachkundenachweises vermittelt und überprüft werden.

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Deutschlandweit unterschiedliche Regelungen

Während Österreich auf einen bundeseinheitlichen Sachkundenachweis setzt, bestehen in Deutschland vereinzelte Regelungen auf Landesebene. So bedarf die Haltung von „Gefahrtieren“, etwa von Giftschlangen, in einigen Bundesländern eines Sachkundenachweises. Im Bereich der Hundehaltung wird der Sachkundenachweis in vielen Bundesländern bei Hunden gefordert, die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als potenziell gefährlich eingestuft werden. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert diese Vorverurteilung, da die Gefährlichkeit eines Hundes nicht von seiner Rasse abhängt. Nur in Niedersachsen und zukünftig auch in Bremen müssen alle Ersthundehalter einen sogenannten Hundeführerschein absolvieren, der neben einer theoretischen auch eine praktische Prüfung umfasst. Letztere hält der Deutsche Tierschutzbund aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands allerdings nicht für sinnvoll. Praktische Überprüfungen sollten aus Sicht der Tierschützer nur gezielt bei auffällig gewordenen Hund-Halter-Gespannen erfolgen.

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Sachkunde schützt alle Tierarten

„Gerade bei Hunden ist es mit Blick auf die Gefahrenprävention wichtig, dass Halter die Körpersprache ihrer Tiere verstehen und lernen, wie ein tierschutzgerechter Umgang aussieht. Zudem sollte vermittelt werden, wie man seriöse Züchter, Vermittlungsstellen oder Hundeschulen erkennt“, sagt Hoth-Zimak. Sachkundige Personen wüssten um die Problematik des illegalen Welpenhandels über das Internet und würden Tiere nicht aus einer Laune heraus anschaffen. Gleichzeitig können sachkundige Halter Gesundheits- und Verhaltensprobleme bei ihrem Tier schneller erkennen und rechtzeitig fachliche Hilfe hinzuziehen. Dabei ist Sachkunde nicht nur für die Hundehaltung entscheidend: Jeder zehnte Katzenhalter lässt nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes sein Tier nicht kastrieren – weil Vorurteile bestehen und das Bewusstsein fehlt, dass unkastrierte Freigängerkatzen ursächlich für das Leid von Straßenkatzen sind. Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittiche leiden häufig in zu kleinen Käfigen oder in Einzelhaltung. „Die Sachkundepflicht würde Leid verhindern und die Tierheime entlasten, weil weniger Tiere ausgesetzt oder abgegeben werden“, so Hoth-Zimak.

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Text: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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