Pirmasens – Keine Prunksitzungen, keine Umzüge, keine Kindermaskenbälle: Aufgrund der Corona-Pandemie haben die Pirmasenser Narren ihre Veranstaltungen im Saal und auf der Straße abgesagt. Beigeordneter Denis Clauer appelliert an die Weitsicht und das Augenmaß beim Feiern in den eigenen vier Wänden.
„Auch wenn die Infektionszahlen aktuell sinken, sind wir alle weiterhin angehalten, Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken“, betont Clauer. Der Grundsatz „Wir bleiben zu Hause“ sei das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rette Menschenleben. „Halten Sie sich bitte an die geltenden Vorschriften. Genießen Sie das vielfältige Angebot der Fasnachter im Fernsehen oder als Streaming-Angebot, aber bitte vermeiden Sie hierbei weiterhin unzulässige Zusammenkünfte von Menschen und planen Sie keine närrischen Aktivitäten in Gruppen“. Dies gelte für den öffentlichen, aber genauso auch für den privaten Bereich. Partys dehääm seien kontraproduktiv, unverantwortlich und könnten uns erneut massiv zurückwerfen.
In diesem Zusammenhang verweist der Ordnungsdezernent auf die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Darin wird empfohlen, private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes und eine Person eines weiteren Hausstandes zu beschränken.
Noch strenger sind die Vorschriften für private Treffen, die in angemieteten Räumlichkeiten stattfinden. Wie das als Verordnungsgeber zuständige Gesundheitsministerium auf Nachfrage der Stadtverwaltung Pirmasens mitgeteilt hat, sind solche Zusammenkünfte rechtswidrig. Vorausgegangen war ein Fall, bei dem das Ordnungsamt kürzlich Hinweisen auf regelmäßige private Treffen in einem angemieteten Partyraum nachgegangen war. Wie das Ministerium betont, sind nach der Landesverordnung Veranstaltungen oder Zusammenkünfte von Personen in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen untersagt.
Daneben unterstreicht das Ministerium, dass private Feiern auch in Privatwohnungen mit einer größeren Anzahl von Personen nicht mit dem Infektionsschutz zu vereinbaren sind und daher ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz vorliegen kann. In solchen Fällen kann die die Ordnungsbehörde die Treffen auflösen, für die Zukunft untersagen sowie Bußgelder festsetzen.
***
Stadt Pirmasens