Die Person hatte bereits das Anwesen verlassen. Nach der Sachverhaltsaufnahme wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dem Schläger wurde eine polizeiliche Verfügung (Gewaltschutzgesetz) übergeben, die ein umfassendes Kontaktverbot beinhaltet, ebenso das Verbot des Aufenthalts in Rhens.
Die Verfügung ist zeitlich begrenzt und muss gegebenenfalls über ein Familiengericht verlängert werden.