Mit dem Gesetz wird die qualitäts- und leistungsbasierte Planung weiterentwickelt. Grimm-Benne: „Schwerpunktbildung ist das zentrale Stichwort.“ Zugleich wird für den Fall, dass Mindestanforderungen nicht eingehalten werden, eine Rechtsgrundlage geschaffen, den Versorgungsauftrag einzuschränken oder sogar aufzuheben.
Im Krankenhausgesetz wird verstärkt auf Kooperation zwischen Kliniken gesetzt. Kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum sollen zu regionalen Gesundheitszentren ausgebaut werden. Krankenhausschließungen sind nicht geplant.
In Sachsen-Anhalt gibt es 48 Krankenhäuser. Darunter sind Uni-Kliniken, Schwerpunkt-Krankenhäuser, Spezialversorger wie Herzzentren und Häuser mit Grundversorgung. Auf Grundlage des jetzt zu novellierenden Krankenhausgesetzes wird der Rahmenplan entwickelt, in dem festgelegt wird, welches Krankenhaus welche Angebote vorhält.
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Dr. Georg Kötteritzsch
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstrasse 42
39104 Magdeburg