Sembach (Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn) – Eine Polizeistreife hat am Montagabend zwei Motorradfahrer im Gewerbepark kontrolliert und gegen einen 21-Jährigen zahlreiche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die beiden Männer waren aufgefallen, weil sie sich im Bereich des Towers auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes mit nicht zugelassenen Motorrädern aufhielten. Ein dritter Biker suchte beim Erblicken der Polizeistreife das Weite.
Wie sich herausstellte, waren die Männer zuvor mit den Motorrädern unterwegs gewesen, weshalb die Polizei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz einleitete. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass die beiden nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren, weshalb ein weitere Ermittlungsverfahren zu Buche schlagen. Der 21-Jährige beichtete schließlich noch, dass er in Sembach ein Autokennzeichen gestohlen und die Kennzeichenschilder an einem anderen Wagen benutzt habe. Hierfür wird er sich wegen des Verdachts des Diebstahls, der Urkundenfälschung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wiederum wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten müssen.
Im Verlauf der Kontrolle meldete sich ein 18-Jähriger bei der Polizei und fragte nach seinem angeblich beschlagnahmten Motorrad. Er wollte wissen, wo er es abholen könne. Der 21-Jährige habe das Zweirad zuletzt für eine Probefahrt benutzt. Er habe es kaufen wollen, ihm dann aber mitgeteilt, dass die Polizei das Motorrad während der Probefahrt bei einer Kontrolle sichergestellt habe. Die Geschichte war erfunden. Das Motorrad stand aktuell beim 21-Jährigen in Sembach am Tower. Er steht deshalb im Verdacht das Krad unterschlagen und die Kaufabsicht hierfür vorgetäuscht zu haben. Dem 18-Jährigen hatte er wohl zum Schein die Geschichte mit der Beschlagnahme aufgetischt. Der rechtmäßige Besitzer konnte sein Motorrad zum Abtransport abholen.
Das andere nicht zugelassene Kraftrad, welches der Begleiter des 21-Jährigen mitführte, wurde von der Polizei sichergestellt.
Letztlich konnte noch der zu Beginn der Kontrolle geflüchtete Motorradfahrer von den Beamten ermittelt. Er hatte auch keinen Führerschein und war mit einem nicht umgemeldeten Krad unterwegs gewesen. Gegen den 19-Jährigen leiteten die Beamten ebenfalls Ermittlungsverfahren ein. |erf