Speyer – Das Land Rheinland-Pfalz hat über die schrittweise Wiedereröffnung der Schulen entschieden. Demnach können zunächst die Schüler*innen Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die vierte Klasse der Grundschule zurück in die Schule. Der Unterricht wird unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen stattfinden, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes durch reduzierte Lerngruppengrößen. Alle Schüler*innen werden vom Land mit einer wiederverwendbaren Alltagsmaske und die Stadt als Schulträger mit Desinfektionsmittel ausgestattet. Für alle anderen schulpflichtigen Kinder werden weiterhin Notbetreuungen angeboten und wie bisher alternative Unterrichtsangebote zur Verfügung gestellt.
„Die sukzessive Wiedereröffnung der Schulen stellt uns vor große Herausforderungen. Auf allen Ebenen wird momentan auf Hochtouren gearbeitet, um einen sicheren und geordneten Schulstart zu ermöglichen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Dabei ist ganz klar, dass wir zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie im Zuge der sukzessiven Öffnung der Schulen auf die Mithilfe und das Verständnis der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind. In diesem Sinne möchte ich an alle Kinder und jungen Erwachsenen appellieren: Haltet euch an die Hygiene- und Abstandsregeln, tragt wenn möglich eine Mund-Nasen-Maske und schützt damit euch, eure Mitschülerinnen und Mitschüler und eure Familienangehörigen“, so die Stadtchefin weiter.
„Die größte Planungsherausforderung stellt für uns aktuell der Bereich der Schülerbeförderung dar, weil es hier besonders schwierig sein wird, die Einhaltung des Mindestabstands zu gewährleisten und gleichzeitig die benötigten Kapazitäten vorzuhalten“, ergänzt Bürgermeisterin und Schuldezernentin Monika Kabs. Auch sie setzt auf Eigenverantwortung: „Ich hoffe, dass sich viele Schülerinnen und Schüler das gute Wetter zu Nutze machen und den Schulweg alleine mit dem Fahrrad zurücklegen werden.“
Konkret bedeutet die schrittweise Öffnung der Schulen, dass ab dem 27. April 2020 die Prüfungsvorbereitungen bzw. der Unterricht für folgende Klassenstufen beginnt:
– 12. Jahrgangsstufe der G8-Gymnasien
– Kollegs und Abendgymnasien
– 12. Jahrgangsstufe der Realschulen Plus und Fachoberschulen
– 13. Jahrgangsstufe der Beruflichen Gymnasien
– Höhere Berufsfachschulen
– Berufsfachschulen II
– Fachschulen Oberstufe (für die Altenpflege und Altenpflegehilfe gibt es eine gesonderte Regelung)
– 3. Ausbildungsjahr der Berufsschulen
– Dreijährige Berufsfachschulen
Am 4. Mai 2020 beginnt dann der Unterricht für folgende Klassen und Jahrgangsstufen:
– 4. Klassen der Grundschulen
– Jahrgangsstufe 11 der Realschulen Plus (Fachoberschulen), Klassenstufen 11 und 10 der Realschulen Plus
– Jahrgangsstufen 12 und 11 sowie Klassenstufe 10 der G9-Gymnasien
– Jahrgangsstufen 11 und 10 der G8-Gymnasien
– Jahrgangsstufen 11 und 10 sowie Klassenstufen 10 und 9 der Integrierten Gesamtschulen
– Klassenstufen 10 und 9 der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
– Jahrgangsstufe 12 der Beruflichen Gymnasien
– Alle Berufsvorbereitungsjahre und Berufsfachschulen I
Der Präsenzunterricht der genannten Klassen- und Jahrgangsstufen soll möglichst nach dem bekannten Stundenplan erfolgen – Anpassungen des Stundenplans können allerdings nötig werden. Um den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern einhalten zu können, werden die Klassen und Lerngruppen in der Regel aufgeteilt werden müssen. Nach derzeitigem Stand sollen die Lerngruppen nicht größer als 15 Schüler*innen sein. Der Unterricht findet dann im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und pädagogischen Angeboten zum Lernen zuhause statt.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass Lehrkräften und Schüler*innen, die selbst oder deren Angehörige des eigenen Haushalts an schweren Krankheiten leiden und die damit eine erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben, empfohlen wird, zuhause zu bleiben. Lehrkräfte über 60 Jahren können auf freiwilliger Basis Unterricht halten.
Das Land Rheinland-Pfalz hat einen umfangreichen Hygieneplan für die Schulen in Rheinland-Pfalz erarbeitet, welcher Informationen zur persönlichen Hygiene, Raumhygiene, Hygiene im Sanitärbereich, zum Infektionsschutz in den Pausen, zur Wegeführung, zu Konferenzen und Versammlungen sowie zur Meldepflicht enthält. Diese kann unter www.speyer.de/hygieneplan_schulen abgerufen werden.
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