Braunschweig (NI) – Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Braunschweig (§ 3 Abs. 2) das Grillen in Park- und Grünanlagen aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Brandgefahr derzeit untersagt ist.
Das Grasland ist stark ausgetrocknet, woran die geringen Niederschläge der vergangenen Tage nichts grundlegend geändert haben. Für die nächste Zeit wird zudem wieder warme und trockene Witterung vorhergesagt.
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Stadt Braunschweig
Referat Kommunikation
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
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