Stadt Braunschweig – Brauchtumsfeuer an den Ostertagen bis 27. März anmelden

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Braunschweig -Braunschweig (NI) – Zu Ostern ist es in Braunschweig Tradition, sogenannte „Brauchtumsfeuer“ abzubrennen. Dabei sind einige wichtige Grundregeln zu beachten. So darf nicht in jedem Garten ein Osterfeuer angezündet werden, da der öffentliche Charakter ein wesentlicher Bestandteil des Brauchtums ist. Diese Voraussetzung ist etwa bei einem Kleingarten- oder einem Sportverein gegeben, zu dem auch Vereinsfremde Zugang haben.

Um einen Überblick über Zeitpunkt, Lage und Ausmaß des beabsichtigten Feuers zu erhalten, sind die Osterfeuer unter Nennung eines Verantwortlichen bei der Abteilung Umweltschutz, Richard-Wagner-Str. 1, 38106 Braunschweig; Fax 470-6399, E-Mail umweltschutz@braunschweig.de zu melden. Diese Meldungen sind bis zum Freitag, 27. März, möglich.

Dringend zu beachten ist, dass Osterfeuer nicht für die Abfallbeseitigung missbraucht werden dürfen. Verbrannt werden darf nur der im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallende Baum- und Strauchschnitt. Das Feuer darf auf keinen Fall zur Beseitigung von Abfällen, wie zum Beispiel Haus- und Sperrmüll, Plastikabfällen und ähnliche Materialien, genutzt werden.

Mit dem Aufschichten des Brennmaterials sollte erst kurz vor Ostern begonnen werden, da das Lagern des Brennmaterials über einen längeren Zeitraum erfahrungsgemäß auch zum Ablagern von Abfällen geführt hat. Die Abteilung Umweltschutz der Stadt Braunschweig führt aus diesem Grunde Kontrollen der zum Abbrennen vorgesehenen Baum- und Strauchschnitte durch. Sollten dabei doch Abfälle gefunden werden, so müssen diese umgehend entfernt werden. Die Menge des Brennmaterials darf aus Sicherheitsgründen 150 Kubikmeter nicht überschreiten.

Große Reisighaufen sind ein idealer Lebensraum für Kleintiere. Käfer, Wildbienen, Kröten, Kleinvögel, Igel und Wiesel sind nur einige Arten, die hier ein vermeintlich sicheres Versteck finden. Am Trag vor dem Abbrennen muss daher durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise Umschichten des Brennmaterials, sichergestellt werden, dass Tiere ausreichend Gelegenheit zur Flucht haben. Dabei können zugleich ungeeignete Stoffe aussortiert werden.

Zwischen der Feuerstelle und dem nächsten Wohngebäude aus nicht brennbaren Materialien muss ein Mindestabstand von 50 Metern, in allen anderen Fällen von 100 Metern eingehalten werden. Beim Anzünden dürfen keinesfalls flüssige Brennstoffe, wie Benzin oder Öl verwendet werden, da diese Stoffe bei unsachgemäßer Handhabung nicht nur gefährlich sind, sondern auch zu einer Verschmutzung von Boden und Grundwasser führen können.

Auch ist unbedingt die Windrichtung zu beachten: Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass Menschen oder benachbarte Grundstücke nicht durch Rauch oder Funkenflug gefährdet oder belästigt werden. Dass das Feuer stets beaufsichtigt wird und einfache Löschmittel, wie z.B. Sand, Schaufeln, Decken oder Gartenschlauch, für alle Fälle in der Nähe sind, sollte selbstverständlich sein.

Das Osterfeuer muss innerhalb weniger Stunden, in der Regel von Einbruch der Dunkelheit bis Mitternacht, vollständig abgebrannt sein. Ist das Brennmaterial schließlich zu Asche verbrannt, ist die restliche Glut zu löschen und gegen Funkenflug mit Erde abzudecken. Innerhalb einer Woche nach dem Abbrennen sind die Osterfeuerplätze zu säubern und die Verbrennungsrückstände ordnungsgemäß zu entsorgen.

Die Asche darf nicht zu Düngezwecken in der Landwirtschaft oder in Klein- bzw. Hausgärten verwendet werden. Sie enthält Schadstoffe, die bei dem Verbrennen der frischen Grünabfälle entstehen, außerdem befinden sich in der Asche unvollständig verbrannte Brennmaterialien, wie z. B. Wurzelholz und nicht brennbare Störstoffe. Deshalb ist auch die Kompostierung der Asche nicht möglich. Sie ist als Abfall bei der ALBA Braunschweig GmbH zu entsorgen.

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