Mannheim – Geldspielautomaten: Die Stadtverwaltung Mannheim weist darauf hin, dass Spielhallen an Heiligabend und am Ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen bleiben.
Ebenso untersagt ist der Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten. Grundlage sind die Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes Baden Württemberg (LGlüG), § 46 Abs. 2 i.V.m. § 29 Abs. 3.
Verstöße, die bekannt werden, können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
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