Trier – Die kreisfreie Stadt Trier wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten, weder vom rechtmäßigen Eigentümer, noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, über das Internet im folgenden Zeitraum online versteigern lassen.
Es handelt sich hierbei um folgende Fundsachen:
Fahrräder, diverse Handys, Kameras, Schmuck, Uhren, neue Kleidung und weitere Gegenstände des täglichen Gebrauchs.
Die Fundsachen werden ab dem 20.10.2016 in einer 4 Wochen Vorschau über das Portal www.sonderauktionen.net angeboten.
Auktionsbeginn der Versteigerung ist der 17.11.2016.
Auf die entsprechenden Hinweise und Auktionsbedingungen unter www.sonderauktionen.net wird hingewiesen.
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Text: Presseamt Trier