Die Inschrift auf Grabsteinen und Grabkreuzen lässt i.d.R. keine Rückschlüsse auf Geschädigte der Strafsache zu. Es wird darum gebeten, nach Feststellung von Sachschäden an einer Grabstätte, die Polizeiinspektion Nordsaarland über den entstandenen Schaden in Kenntnis zu setzen.
Hinweise auf den Täter der vorbezeichneten Straftaten oder andere Personen und Umstände betreffend diese Tat sind an die Polizeiinspektion Nordsaarland unter der Rufnummer 06871/90010 oder auch an jede andere Polizeidienststelle zu richten.
***
Christian Schneider, Polizeikommissar
Polizeiinspektion Nordsaarland
Wach- und Streifendienst
Hermann-Löns-Straße 9
66687 Wadern