Würzburg – Corona-Aktuell 19.11.2021: Amtliche Bekanntmachung: Stadtgebiet formal „Corona-Hotspot“

Corona-Aktuell 19.11.2021: Amtliche Bekanntmachung über regional erhöhte Belastung.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Würzburg - Würzburg (BY) – Die Stadt Würzburg gibt auf Grund § 17a Absatz 1 Satz 1 der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) vom 1. September 2021 (BayMBl. Nr. 615), die zuletzt durch Verordnung vom 16. November 2021 (BayMBl. Nr. 799) geändert worden ist, Folgendes bekannt:

1. Die Belegung der im Leitstellenbereich der Integrierten Leitstelle Würzburg ver-
fügbaren Intensivbetten liegt nach den Zahlen des DIVI-Intensivregisters bei
mindestens 80 %.

2. Zugleich liegt die vom Robert Koch-Institut im Internet veröffentlichte 7-Tage-
Inzidenz im Stadtgebiet Würzburg über einem Wert von 300.

Hinweis:
Somit gelten ab dem 20.11.2021 in der Stadt Würzburg die in § 17 Satz 2 der 14. BayIfSMV vorgesehenen Maßnahmen (insbesondere erweiterte 2G-Zugangsbeschränkungen und erweiterte Testpflicht für Beschäftigte) entsprechend. Dies gilt unbeschadet der landesweiten Feststellung einer stark erhöhten Intensivbettenbelegung nach § 17 Satz 1 der 14. BayIfSMV durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Erläuterungen
 Da in Bayern die Krankenhaus-Ampel aktuell landesweit auf Stufe „ROT“ steht, gelten die Maßnahmen des § 17 Satz 2 der 14. BayIfSMV bereits bayernweit. Daher kommt es durch diese formale Feststellung des „regionalen Hotspots“ im Stadtgebiet Würzburg zu keiner Änderung der Schutzmaßnahmen.

 Sobald einer der oben aufgeführten Schwellenwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr überschritten wird, gibt die Stadt Würzburg dies unverzüglich amtlich bekannt; in diesem Fall entfallen die Maßnahmen am nächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Die Maßnahmen gelten dann jedoch weiterhin fort, wenn zu diesem Zeitpunkt die entsprechenden Maßnahmen landesweit wegen des Erreichens der Krankenhaus-Ampel Stufe „GELB“ (vgl. § 16 der 14. BayIfSMV) oder der Stufe „ROT“ (vgl. § 17 der 14. BayIfSMV) Anwendung finden.

 Eine aktuelle Fassung der 14. BayIfSMV ist im Internet unter „https://www.gesetzebayern.de/“ abrufbar. Der aktuelle Wert der 7-Tage-Inzidenz für das Stadtgebiet Würzburg ist unter „https://corona.rki.de/“ einsehbar. STADT WÜRZBURG Würzburg, 19.11.2021 gez.

Wolfgang Kleiner rechtsk. berufsm. Stadtrat

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