Zerf – Unfall mit zwei Verletzten nach Vorfahrtsmissachtung auf der B 268, Höhe der Einfahrt zum Industriegebiet

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - Polizei-News - Rheinland-Pfalz - Zerf – Am heutigen Vormittag, gegen 10:00 Uhr, kam es auf der B 268, Höhe der Einfahrt zum Industriegebiet Zerf, zu einem Verkehrsunfall mit zwei verletzten Personen.

Ersten Ermittlungen zu Folge beabsichtigte die 64-jährige Verkehrsteilnehmerin aus dem Kreis Trier-Saarburg vom Industriegebiet Zerf (Deeswiese) auf die B 268 aufzufahren. Hierbei übersah sie den vorfahrtsberechtigen Pkw einer 20 -jährigen Frau aus dem Kreis Trier-Saarburg.

Es kam im Einmündungsbereich zur Kollision beider Fahrzeuge. Die Verursacherin wurde hierbei schwer, jedoch nicht lebensbedrohlich verletzt. Sie wurde mittels Hubschrauber ins Homburger Klinikum verbracht. Die 20-jährige Fahrerin wurde vermutlich nur leicht verletzt und anschließend mittels RTW ins Saarburger Krankenhaus verbracht.

Die B 268 war während der Unfallaufnahme für ca. 2 Stunden nur einspurig befahrbar. Es kam lediglich zu geringfügigen Verkehrsbehinderungen. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit (Totalschaden) und mussten abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 10.000 EUR.

Im Einsatz waren Kräfte des DRK Zerf, DRK Saarburg, Feuerwehr Zerf, Air Rescue Luxemburg, Straßenmeisterei Hermeskeil sowie der Polizei Saarburg.

OTS: Polizeidirektion Trier

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Scroll to Top
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com