Der Asylbewerber konnte sich ordnungsgemäß ausweisen, hatte aber einen Joint in seiner Zigarettenschachtel stecken.
Diesen ist er nun los und muss mit einer Strafanzeige wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen. (ak)
Der Asylbewerber konnte sich ordnungsgemäß ausweisen, hatte aber einen Joint in seiner Zigarettenschachtel stecken.
Diesen ist er nun los und muss mit einer Strafanzeige wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen. (ak)
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