Alkohol und E-Zigaretten an Minderjährige in Bremen verkauft

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Alkohol und E-Zigaretten an Minderjährige in Bremen verkauftOrdnungsdienst deckt bei Testkäufen erneut Verstöße in fünf von sieben Kiosken auf.

Bei einem Schwerpunkteinsatz zum Jugendschutz hat der Ordnungsdienst am Donnerstag (30. Juli 2026) sieben Kioske im Stadtgebiet kontrolliert. Fünf davon verkauften einer minderjährigen Testkäuferin Alkohol oder eine E-Zigarette, obwohl das verboten ist. Nur zwei Betriebe verweigerten den Verkauf. In allen fünf Fällen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bei einem Testkauf versucht eine minderjährige Person unter Aufsicht des Ordnungsdienstes, altersbeschränkte Waren zu kaufen. So lässt sich einfach prüfen, ob ein Geschäft die Regeln einhält. Gibt es Alkohol oder Tabak an Minderjährige ab, liegt ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vor.

Ein Fall fiel besonders auf: Hinter dem Verkaufstresen stand ein 14-Jähriger. Er selbst verkaufte der Testkäuferin die E-Zigarette.


Innensenatorin Dr. Eva Högl: „Die Regeln sind eindeutig. Der Verkauf von Alkohol und Tabak an Kinder und Jugendliche ist verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Deshalb kontrollieren wir regelmäßig, und wir kommen wieder.“

Beim ersten Verstoß zahlen Betreiber zwischen 1.000 und 2.500 Euro, Beschäftigte 500 Euro. Bei wiederholten Verstößen steigen die Beträge. Im äußersten Fall kann die Gewerbeerlaubnis entzogen werden.

Der Ordnungsdienst wird die Testkäufe in allen Stadtteilen regelmäßig fortsetzen, natürlich ohne Vorankündigung.

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