Tübingen (BW) – Corona-Aktuell 15.03.2021: In Tübingen dürfen ab Dienstag, 16. März 2021, die Außengastronomie sowie Kunst- und Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos und Bibliotheken wieder für den Publikumsverkehr öffnen.
Zugangsvoraussetzung für alle ab 14 Jahren ist ein Tübinger Tagesticket als Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest. Als Alternative sind Schnelltests in der jeweiligen Einrichtung unter Aufsicht zulässig. Die Betriebe und Einrichtungen sind verpflichtet, die Einhaltung der Schnelltestpflicht zu überprüfen.
„Wir koppeln die weiteren Lockerungen an verpflichtende Schnelltests. So sind Öffnungen verantwortungsvoll möglich, und unsere Stadt erwacht endlich wieder zum Leben. Im besten Fall senken wir die Infektionszahlen durch die massive Ausweitung des Testens“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. Das Land Baden-Württemberg hat dem Modellprojekt zugestimmt, das die Universitätsstadt Tübingen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz im Landkreis Tübingen bis Ostersonntag umsetzt. Das Universitätsklinikum übernimmt die wissenschaftliche Begleitung.
Was heißen die neuen Regeln für Gaststätten?
Zusätzlich zum Außer-Haus-Verkauf, Abhol- und Lieferdiensten dürfen im ganzen Tübinger Stadtgebiet Schank- und Speisewirtschaften die Außengastronomie für den Publikumsverkehr öffnen. Die Gäste müssen ihr Tübinger Tagesticket vorzeigen oder vor Ort unter Aufsicht einen Schnelltest machen. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden, außerdem müssen die Kontaktdaten der Gäste erfasst werden.
Es dürfen bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gemeinsam an einem Tisch sitzen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Für die Nutzung der Sanitäreinrichtungen dürfen die Gäste die Innenräume der Gaststätte betreten. Personal und Gäste müssen, wenn sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen.
Was heißen die neuen Regeln für Kunst- und Kultureinrichtungen?
Im ganzen Tübinger Stadtgebiet dürfen Theater, Konzerthäuser, Museen, Kinos, Musikschulen, Archive und Bibliotheken für den Publikumsverkehr öffnen und Veranstaltungen anbieten. Die Gäste müssen ihr Tübinger Tagesticket vorzeigen oder vor Ort unter Aufsicht einen Schnelltest machen. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden, außerdem müssen die Kontaktdaten der Gäste erfasst werden. In geschlossenen Räumen müssen Personal und Gäste eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen.
Wo gilt die Testpflicht?
Die Testpflicht gilt in allen Gaststätten und Kultureinrichtungen im gesamten Stadtgebiet, die jetzt zusätzlich öffnen dürfen. Im Einzelhandel gilt die Testpflicht nur in der Innenstadt (Zinser-Dreieck und Altstadt), nicht aber in Geschäften, die auch im Lockdown geöffnet bleiben dürfen (zum Beispiel Lebensmittelmärkte, Drogeriemärkte oder Buchhandlungen). Im gesamten Stadtgebiet, auch in den Stadtteilen, gilt die Testpflicht für Friseure und körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios. Alle Betriebe, in denen die Testpflicht gilt, müssen am Eingang gut sichtbar darauf hinweisen. Die Stadtverwaltung stellt den Betrieben entsprechende Plakate zur Verfügung.
Was ist das Tübinger Tagesticket?
Das Tübinger Tagesticket bescheinigt, dass die Besitzerin oder der Besitzer dieses Nachweises am selben Tag einen Corona-Schnelltest durchgeführt hat und dass das Ergebnis negativ war. Das heißt, dass die Person am Tag des Tests mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ansteckend ist. Allerdings kann das schon am nächsten Tag anders sein, und der Test entdeckt nicht alle Infektionen. Daher gilt weiterhin: vorsichtig bleiben, Abstand halten, Maske tragen.
Wie und wo wird getestet?
In der Innenstadt stehen ab Dienstag sechs Teststationen bereit, die von 9.30 bis 19 Uhr geöffnet sind: auf dem Marktplatz, am Haagtor, in der Kulturhalle, in der Karlstraße (Zinser), auf der Neckarbrücke (Bürger- und Verkehrsverein) und in der Poststraße in der Nähe des Bahnhofs. Die dort eingesetzten nasalen Schnelltests sind schmerzfrei und kostenlos. Wer negativ getestet ist, erhält als Bestätigung ein Tübinger Tagesticket.
Gelten andere tagesaktuelle Schnelltests auch?
Tübinger Schulen und Kindertageseinrichtungen dürfen das Tagesticket ausstellen, wenn der Schnelltest unter Aufsicht in der Einrichtung durchgeführt wird. Wer über einen personalisierten tagesaktuellen Schnelltest-Nachweis verfügt, der von einem Arbeitgeber, einer Schule außerhalb Tübingens oder einer Ärztin/einem Arzt ausgestellt wurde, kann diesen an einer Teststation in ein Tübinger Tagesticket umwandeln, ohne sich erneut testen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass aus dem Nachweis hervorgeht, dass der Test unter Aufsicht einer medizinischen Fachkraft erfolgt ist. Betriebe, die einer Testpflicht unterliegen, können für die Nutzung ihrer eigenen Angebote auch einen Schnelltest vor Ort anbieten, der von der Stadt finanziert wird. Das gilt insbesondere für Friseursalons.
Wie wird kontrolliert?
Die Betriebe und Einrichtungen, in denen die Testpflicht gilt, müssen sich das Tübinger Tagesticket vor dem Verkauf vorlegen lassen. Der städtische Vollzugsdienst kann überprüfen, ob das Tagesticket auf den Namen der Person ausgestellt wurde, die es mit sich führt.
www.tuebingen.de/tagesticket
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