Aufhebung § 175 am 11. Juni 1994 – Ein historischer Meilenstein für die Gleichberechtigung

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Aufhebung § 175 am 11. Juni 1994Ein historischer Meilenstein für die Gleichberechtigung – Am 11. Juni 1994 wurde in Deutschland ein dunkles Kapitel der Rechtsgeschichte endgültig beendet: Der berüchtigte § 175 des Strafgesetzbuches, der jahrzehntelang gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen unter Männern kriminalisierte, wurde vollständig aufgehoben. Damit fiel ein Gesetz, das über 120 Jahre lang für Repression, Ausgrenzung und persönliche Tragödien gesorgt hatte.

Ein Paragraph mit langer und belasteter Geschichte

Der § 175 wurde bereits mit der Einführung des Strafgesetzbuches im Jahr 1871 im Deutschen Reich verankert. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe – während gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Frauen nicht erfasst wurden. Die Nationalsozialisten verschärften den Paragraphen 1935 drastisch. In dieser Zeit wurden über 50.000 Männer verurteilt, viele kamen in Konzentrationslager, wo sie mit dem rosa Winkel gekennzeichnet wurden – ein Symbol, das später zur Ikone des Widerstands und der Erinnerung wurde.

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Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb § 175 in der Bundesrepublik Deutschland zunächst bestehen. Viele Urteile aus der NS-Zeit wurden nicht aufgehoben, sondern sogar weitergeführt. Erst 1969 kam es zu einer ersten Reform, bei der einvernehmliche Handlungen unter Erwachsenen teilweise straffrei wurden. Eine weitere Lockerung folgte 1973 – aber der Paragraph blieb bestehen. In der DDR war § 175 bereits 1988 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden.

Ein langer Weg zur Gerechtigkeit

Die endgültige Abschaffung 1994 war das Ergebnis jahrzehntelanger Aufklärungsarbeit, politischer Forderungen und unermüdlichen Engagements von Aktivisten, Jurist:innen und Betroffenen. Sie machten deutlich: Der Fortbestand dieses Paragraphen war ein untragbarer Zustand in einer demokratischen Gesellschaft, die auf Gleichberechtigung und Menschenwürde fußt.

Die Aufhebung kam schließlich mit der Angleichung der Rechtslage zwischen West- und Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung. Am 11. Juni 1994 wurde der Paragraph ersatzlos gestrichen – ein Schritt, der nicht nur gesetzlich, sondern auch gesellschaftlich als Befreiung empfunden wurde.

Späte Rehabilitierung und Entschädigung

Doch der Weg zur vollständigen Anerkennung war auch nach 1994 nicht zu Ende. Erst viele Jahre später wurden die Opfer der Justizverfolgung rehabilitiert. Im Jahr 2017 beschloss der Bundestag ein Gesetz zur Aufhebung der Urteile nach § 175 und zur finanziellen Entschädigung der Betroffenen. Tausende von Männern, deren Leben durch dieses Gesetz zerstört oder nachhaltig geschädigt worden war, erhielten späte Gerechtigkeit – zumindest in rechtlicher Hinsicht.

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Aufhebung § 175: Ein Symbol der Erinnerung – und der Verantwortung

Die Geschichte des § 175 mahnt: Diskriminierung kann jahrzehntelang gesetzlich zementiert und gesellschaftlich akzeptiert sein – selbst in einem Rechtsstaat. Umso wichtiger ist es, Errungenschaften wie die Abschaffung dieses Paragraphen nicht nur als historische Ereignisse zu sehen, sondern als Auftrag, weiterhin für Toleranz, Respekt und gleiche Rechte einzutreten.

Noch immer kämpfen Menschen weltweit gegen staatliche Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Die Erinnerung an § 175 ist daher auch ein Appell: Nie wieder darf die Würde von Menschen aufgrund ihrer Liebe in Frage gestellt werden (hk).