„Zurück auf dem Weg der Vernunft“.
Klar ist aber auch, dass wir weiterhin diejenigen abschieben werden, die unsere Sicherheit bedrohen. Das sind nicht die Schutzsuchenden aus den Krisenregionen dieser Welt, sondern vor allem islamistische Gefährder, die mobil und länderübergreifend agieren. Ich sehe hier dringenden Handlungsbedarf – vor allem auf Bundesebene. Das geltende Aufenthaltsgesetz muss viel konsequenter angewendet werden. § 58a des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht die Herbeiführung beziehungsweise Durchsetzung einer Ausreisepflicht von Ausländern auf vereinfachtem und beschleunigtem Weg. Nach der aktuellen Regelung erfolgt eine solche Anordnung grundsätzlich durch die oberste Landesbehörde.
Aber auch das Bundesministerium des Innern kann eine Abschiebungsanordnung erlassen, wenn ein besonderes Interesse des Bundes besteht. Bislang sind Anordnungen nach § 58a AufenthG durch mehrere Bundesländer erlassen worden, nicht jedoch durch den Bund. Die Fälle der Länder Niedersachsen und Bremen im vergangenen Jahr haben gezeigt, wie viele langwierige Gerichtsverfahren entsprechende Anordnungen nach sich ziehen und wie abhängig hier die Landesbehörden von der Zuarbeit des Bundes sind. Ich bin der Meinung: Wenn die maßgeblichen Erkenntnisse beim Bund liegen oder die Personen bundeslandübergreifend agieren, sollte zukünftig der Bund verstärkt tätig werden. Alle bisherigen Verfahren haben gezeigt, dass die Arbeit des Bundes für die Durchsetzung der Abschiebung entscheidend ist.
Das Land Berlin plant deswegen eine Bunderatsinitiative, mit dem Ziel, den §58 zu ändern, um die Zuständigkeiten des Bundes bei der Abschiebung von Gefährdern zu konkretisieren und auszubauen. Mit den gesetzlichen Änderungen können die Länder und der Bund noch effektiver zusammenarbeiten und Personen, die unsere Sicherheit gefährden, konsequenter abgeschoben werden.“
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Presseamt Berlin