Berlin – Gesetz zum Familiennachzug schafft Rechtsunsicherheiten statt notwendiger Klarheit

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Nachrichten-aus-der-Stadt-Berlin-Aktuell- Berlin – In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das Gesetz zur Regelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte abschließend beraten, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit hat die Länderkammer die letzte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Familiennachzuges nicht wahrgenommen. Das Gesetz regelt den Nachzug von Familienangehörigen subsidiär Schutzberechtigter, begrenzt diesen aber auf ein Kontingent von bis zu 1.000 Menschen pro Monat für Deutschland insgesamt.

Die Integrationssenatorin des Landes Berlin Elke Breitenbach erklärt: „Dass der Familiennachzug nun in dieser Art begrenzt wird, ist für die Betroffenen dramatisch. Durch das Gesetz entstehen zudem neue Unklarheiten bei der Umsetzung. Insbesondere aber die beschlossene Begrenzung beim Familiennachzug ist inakzeptabel. Familien gehören zusammen. Die durch die Flucht getrennten Familien warten nun seit über zwei Jahren und haben sich auf einen Nachzug verlassen.“

Breitenbach weiter: „Das Gesetz reiht sich ein in eine Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, die von Angstmache, Restriktionen und Abschottung geprägt ist, ohne auf die wichtigen Fragen Antworten zu geben. So lässt das Gesetz zum Beispiel völlig offen, wie das Verfahren der Kontingentvergabe konkret ablaufen soll. Für mich ist weiterhin die Achtung der Grund- und Menschenrechte jedes und jeder Einzelnen die Grundlage von Flüchtlingspolitik. Die Begrenzung des Familiennachzugs jedoch verstößt gegen den verfassungs- und völkerrechtlich gebotenen Schutz der Familie. Eine derartige Begrenzung ist außerdem in hohem Maße integrationsfeindlich.“

Aus Berliner Sicht fehlen im Gesetz notwendige Konkretisierungen. So sollen beispielsweise humanitäre Gründe Berücksichtigung finden. Diese sind aber viel zu eng gefasst und teilweise vage, so dass eine erhebliche Rechtsunsicherheit entsteht. Behörden und Verwaltungsgerichten wird durch das unklare Verfahren viel zusätzliche Arbeit aufgebürdet. Diese Entwicklung ist schon jetzt absehbar und wird von der Bundesregierung billigend in Kauf genommen. Lange Warte- und dauerhafte Trennungszeiten von Familien, darunter auch von minderjährigen Kindern, werden weiterhin Realität bleiben.

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Presseamt Berlin

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