Dresden (SN) – Abhängig von der aktuellen Pandemiesituation soll das Bürgerforum zur Zukunft des Sachsenbades am Montag, 19. April 2021 in der Messe Dresden, Messering 6, 01067 Dresden stattfinden.
Beginn 18 Uhr, Einlass ab 17:30 Uhr. Nach Eröffnung durch Oberbürgermeister Dirk Hilbert werden die Bürgerinitiative „Endlich Wasser ins Sachsenbad“, die Stadtverwaltung und die STESAD GmbH ihre Statements abgeben. Anschließend findet im Format sogenannter „Szenario-Runden“ ein Meinungsaustauch zwischen Bürgern, Stadträten und der Stadtverwaltung zu vorgestellten Szenarien statt. Alle teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger erhalten Gelegenheit, sich einzubringen. Empfehlungen aus der Mitte der Bürgerinnen und Bürger zu den behandelten Vorhaben werden zur Abstimmung gebracht. Angenommene Empfehlungen werden dann vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung behandelt.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, den Ablauf des Bürgerforums per Dresden Fernsehen oder per Livestream unter www.dresden.de/sachsenbad zu verfolgen.
Stimmberechtigt sind ausschließlich Dresdner Bürgerinnen und Bürger (1). Vor Ort werden nur Personen zugelassen, die einen tagaktuellen negativen Corona-Test (mindestens Antigen-Schnelltest) vorweisen können. Ein negativer häuslicher Selbsttest wird nicht akzeptiert. Die Teilnahme am Bürgerforum ist nur nach vorheriger, bestätigter Anmeldung möglich. Unter Berücksichtigung des Hygienekonzepts der Messe Dresden GmbH wird eine Teilnehmerzahl von 60 Personen zugelassen. Die Anmeldung ist möglich per E-Mail: sachsenbad@dresden.de, per Telefon und Anrufbeantworter unter 0351 4882040 oder über das Onlineformulare unter: www.dresden.de/sachsenbad
Es besteht durchgehend die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen.
Während der Sitzung werden Bild‐ und Tonaufnahmen erstellt, die auf dresden.de und im Dresden Fernsehen übertragen werden. Laut § 10 Absatz 4 der Bürgerbeteiligungssatzung soll „der interessierten Öffentlichkeit ermöglicht werden, den Ablauf des Bürgerforums aus einem räumlich abgegrenzten Bereich zu verfolgen.“ Diesem Grundsatz wird im Zuge der Corona-Schutzverordnung auf Grundlage der Übertragung im Internet und im Dresden Fernsehen nachgekommen.
(1) Dresdner Bürger ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die/der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Dresden wohnt. Wer in mehreren Gemeinden wohnt, ist Bürger nur in der Gemeinde des Freistaates Sachsen, in der er seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung hat. War in der Gemeinde, in der sich die Hauptwohnung befindet, die bisherige einzige Wohnung, wird die bisherige Wohndauer in dieser Gemeinde angerechnet. Bei der Berechnung der Dreimonatsfrist ist der Tag des Einzugs in die Frist einzubeziehen (vgl. § 15 Absatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung). Zur Prüfung von Antrags- und Stimmrechten werden vor Beginn des Bürgerforums am Eingang Personalausweiskontrollen erfolgen und Stimmkarten ausgegeben.
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