Dresden – Landtagswahl 2019: Kreiswahlausschuss hat über Zulassung und Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen entschieden

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Dresden -Dresden (SN) – Landtagswahl 2019: Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2019 über die Zulassung und Zurückweisung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 41 bis 47 (Dresden 1 bis Dresden 7) entschieden.

Zugelassen wurden dabei in allen Wahlkreisen die Direktkandidaten folgender Parteien:
– Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
– DIE LINKE (DIE LINKE)
– BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
– Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
– Alternative für Deutschland (AfD)
– Freie Demokratische Partei (FDP).

Bei der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI), die für alle Wahlkreise Wahlvorschläge eingereicht hat, konnten nur die Kandidaten für die Wahlkreise 41, 43, 45 und 47 zugelassen werden. Nur hier lag eine ausreichende Anzahl an Unterstützungsunterschriften vor.

Die Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) wurde in den Wahlkreisen 44, 45 und 47 zugelassen. Nur für diese wurden auch Kreiswahlvorschläge eingereicht und ausreichend Unterstützungsunterschriften vorgelegt. Die Kreiswahlvorschläge der Partei FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) konnten in keinem Wahlkreis zugelassen werden, da die Kreiswahlvorschläge nicht entsprechend den wahlrechtlichen Bestimmungen unterschrieben waren.

Gegen die Zulassung oder Zurückweisung eines Wahlvorschlages kann Beschwerde an den Landeswahlausschuss eingelegt werden.

Die zugelassenen Kreiswahlvorschläge mit den Bewerberinnen und Bewerbern werden im Amtsblatt-Nr. 28/29 der Landeshauptstadt Dresden am Montag, 15. Juli 2019, öffentlich bekannt gemacht.
Welche Parteien und Wählervereinigungen für die Landesliste zugelassen werden, entscheidet der Landeswahlausschuss.

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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll