Dresden – Projekte für ältere Menschen werden gefördert: Anträge können beim Sozialamt ab sofort ganzjährig gestellt werden

Die Stadt fördert Zusammenhalt und Solidarität im Stadtteil: Vereine und Initiativen können über das so genannte Sozialraumbudget Geld für gemeinnützige Projekte rund ums Älterwerden beantragen.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Dresden - Dresden (SN) – Insgesamt 20 000 Euro stellt das Sozialamt in diesem Jahr – bereits zum dritten Mal in Folge – für die Stadtteilarbeit zugunsten älterer Dresdnerinnen und Dresdner bereit. Für alle Stadtbezirke der Landeshauptstadt sowie alle Ortschaften stehen dafür jeweils 2 000 Euro zur Verfügung. Sowohl Vereine als auch Initiativen können das Geld für Projekte in der Seniorenarbeit, der Altenhilfe und der Pflege einsetzen.

Bereits kleine Beträge können etwas bewirken. Das Geld ist beispielsweise für gemeinschaftliche Veranstaltungen, kleine Anschaffungen und für die Öffentlichkeitsarbeit gedacht. Damit können vor allem Selbsthilfe-Initiativen sowie Nachbarschaftsnetzwerke unterstützt und die Solidarität in den Stadtteilen gestärkt werden. Mit dem Sozialraumbudget wurden bisher beispielsweise ein Fotoprojekt über ältere Menschen in Pieschen, Rundgänge im Stadtteil Gruna und ein Projekt mit Seniorinnen und Senioren sowie Schülerinnen und Schülern aus Prohlis zum Thema 30 Jahre Mauerfall sowie ein generationsübergreifendes Lichterfest in Plauen gefördert.

Anträge können Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Religionsgemeinschaften, gemeinnützige, freie Träger, Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeinitiativen und bürgerschaftlich engagierte Gruppen stellen, die Aufgaben erfüllen, die im Interesse der Landeshauptstadt Dresden liegen. Dem Antrag, der im Sozialamt Dresden, Sachgebiet Offene Altenhilfe, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, ganzjährig eingereicht werden kann, sind eine Beschreibung des Projekts sowie ein Kostenplan beizufügen. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte sowie die Höhe der Fördermittel beraten anschließend die Mitglieder des Seniorenbeirats und des Ortsbeirats sowie Sozialarbeiter der Seniorenberatung und Mitarbeiter von Einrichtungen der Seniorenarbeit. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Weitere Informationen erhalten Interessierte unter der Rufnummer (03 51) 4 88 48 18.
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll

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