Frankfurt am Main – Brandschutz in U-Bahn-Stationen: Investitionen von mehr als 88 Millionen Euro bis 2028

Mittelrhein-Tageblatt - News aus Hessen - Frankfurt am Main - Frankfurt am Main (HE) – (kus) Im Frankfurter U-Bahn-Netz gibt es 27 unterirdische Stationen, die ältesten werden im kommenden Jahr 50 Jahre alt. Aber egal aus welcher Zeit diese unterirdischen Betriebsanlagen stammen: Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) muss den Brandschutz gewährleisten und tut dies durch umfangreiche Arbeiten sowie hohen Investitionen.

Gemeinsam mit der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und der Branddirektion hat die VGF einen Terminplan erstellt. Dieser sieht eine Ertüchtigung aller Einrichtungen bis Ende 2028 vor. Dazu sagt Verkehrsdezernent Klaus Oesterling: „Ein U-Bahn-System wie in Frankfurt wird laufend modernisiert. Auch wenn die 27 unterirdischen Stationen immer betriebssicher sind, gibt es zu der umfassenden Investition in moderne Brandschutz-Einrichtungen, die sich ja ständig weiter entwickeln, keine Alternative.“ Die Gesamtkosten veranschlagt der Stadtrat mit 88,6 Millionen Euro.

Diese Zahl beruht auf einer Schätzung der VGF. Diese beinhalte absehbare Preissteigerungen, erläuterte VGF-Geschäftsführer Michael Rüffer. Den Grund für die Arbeiten beschrieb er so: „Unser U-Bahn-System wird im kommenden Jahr 50 Jahre alt, zumindest das erste Teilstück, die ‚A-Strecke‘ mit den Linien U1, U2, U3 und U8. Die Tunnel und Stationen wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich nachgerüstet und modernisiert, um auf dem neuesten Sicherheits-Standard zu sein. Diese Arbeiten fangen immer wieder von vorne an, weil sich Standards und Erkenntnisse zum Brandschutz verändern.“

Grundlage der Arbeiten sind entsprechende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien – beispielsweise die BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen) und die zugehörigen Technischen Regeln oder die GVT (Grundsätzliche Vereinbarungen für Statik und Konstruktion in Tunnelbauwerken- Teil 4: Brandschutztechnische Anforderungen an unterirdische Personenverkehrsanlagen).

Die Arbeiten umfassen Detektion, Rauchschutz, Alarmierung, Fluchtwege, Brandschutztüren, Brandschottungen und technische Gebäudeausstattung.

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