Hamburg – Corona-Aktuell 12.03.2021: Hamburg legt Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss zur Aufhebung der Maskenpflicht ein

Maskenpflicht gilt grundsätzlich weiterhin an Alster, Elbe und im Jenischpark.

Mittelrhein-Tageblatt - News aus Hamburg - Aktuell - Hamburg – Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Aktenzeichen 9 E 920/21 entfaltet nur zugunsten des Antragstellers dieses Verfahrens eine rechtliche Wirkung. Damit gilt die Aufhebung nur für eine Einzelperson – die allgemeine Maskenpflicht gilt unverändert fort.

Die Stadt wird gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Denn der Senat ist davon überzeugt, dass die in der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in § 10b Absatz 1 geregelte Maskenpflicht in bestimmten Straßen und Parkanlagen dringend erforderlich ist.

Ziel der Eindämmungsverordnung und der Maskenpflicht ist es, Ansteckungen mit dem Coronavirus, insbesondere mit seinen besonders ansteckenden und gefährlichen Mutationsvarianten, zu verhindern. Insbesondere dort, wo es nach den Erkenntnissen der Polizei zu dichten Menschenansammlungen in definierten Zeiträumen kommt.

***
Stadt Hamburg
Pressestelle des Senats

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Scroll to Top
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com