Er wurde seit Dezember 2016 von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht, da er eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30,00 Euro Geldstrafe nicht gezahlt hatte und unbekannten Aufenthaltes galt.
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hatte ihn im September 2015 wegen Beleidigung verurteilt. Der Hamburger konnte gestern die geforderte Summe nicht aufbringen und wurde der Untersuchungshaftanstalt zugeführt, um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen abzusitzen.
OTS: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg