Dressel: „Wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit“.
Hamburg – Gegen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel soll gesetzlich vorgegangen werden. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder auf ihrer heute zu Ende gegangenen Jahrestagung im niedersächsischen Goslar mit Zustimmung Hamburgs verständigt.
Künftig sollen Betreiber von eCommerce-Marktplätzen für nicht entrichtete Umsatzsteuer auf Lieferungen haften, die Händler über die jeweiligen Plattformen ausführen. Bislang sind ausländische Online-Händler, die ihre Waren in Deutschland lagern und anbieten, steuerlich oftmals nicht angemeldet. Der finanzielle Schaden in Deutschland durch diesen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel liegt Schätzungen zufolge im dreistelligen Millionenbereich.
Eine Arbeitsgruppe der Finanzressorts von Bund und Ländern, in der Hamburg vertreten war, hatte in den letzten Monaten an entsprechenden Lösungen gearbeitet. Auch die Hamburgische Bürgerschaft hatte sich im vergangenen Jahr zu diesem Thema mit einem Ersuchen an den Senat gewandt. Die neue bundesgesetzliche Regelung könnte bereits am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Dazu Finanzsenator Andreas Dressel: „Der ehrliche Anbieter ist der Dumme, das ist momentan im Onlinehandel leider noch viel zu oft der Fall. Es wird Zeit, dass wir dem grassierenden Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel einen Riegel vorschieben und gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen schaffen. Deshalb freue ich mich, dass wir diese Gesetzesinitiative auf den Weg bringen – ein wichtiger Schritt, um Steuergerechtigkeit wiederherzustellen. Ich habe in der heutigen Beratung darauf hingewiesen, dass bis zum 1. Januar 2019 in diesem Bereich noch viel Kommunikationsarbeit zu leisten ist, um eine für alle Rechtsanwender gute Einführung der Gesetzesverschärfung zu gewährleisten.“
Weiteres Thema war die Bürgerfreundlichkeit der Steuerverwaltung. Hier haben sich die Länder vereinbart, unter Federführung von NRW weitere Schritte zu Kunden- und Dienstleistungsorientierung sowie einfacher Sprache im Formularwesen zu ergreifen. Dressel: „Hamburgs Steuerverwaltung ist hervorragend aufgestellt, belegt im Ländervergleich regelmäßig Spitzenplätze in Sachen Kundenfreundlichkeit und Bearbeitungsdauer. Aber nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden kann. Insofern werden wir gemeinsam weitere Vereinfachungsmöglichkeiten bei Formularen prüfen und uns der Frage der Lesbarkeit und Verständlichkeit von Bescheiden weiter annehmen. Das ist eine ständige Aufgabe für uns alle.“
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Stadt Hamburg – Pressestelle der Finanzbehörde, Claas Ricker