Kleinfeuerwerk ist keine Ware des täglichen Bedarfs und darf nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten am Sonntag, dem 29.12.2019, nicht verkauft werden.
Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nur am 31.12.2019 und am 1.1.2020 erlaubt. Außerhalb dieser gesetzlich zugelassenen Zeit stellt das Abbrennen von Kleinfeuerwerk eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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Die Pressemitteilung im Original finden Sie unter: www.presseservice-hannover.de