In Schulen entfällt somit die Maskenpflicht während des Unterrichts. Ebenso sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wieder mit mehr als 350 Personen zulässig, Gleiches gilt für Veranstaltungen im Freien mit mehr als 500 Personen, die in einem Stadion oder einer ähnlichen Örtlichkeit mit festen Sitz- oder Tribünenplätzen stattfinden. In beiden Fällen ist die Höchstzahl der Personen, die zeitgleich an der Veranstaltung teilnehmen, auf die Hälfte der sonst üblichen Besucherhöchstzahl zu beschränken und darf 5.000 nicht übersteigen. Über die zulässige Zuschauerzahl im Fritz-Walter-Stadion beim DFB-Pokalspiel gegen Borussia Mönchengladbach wird kommende Woche entschieden.
Das Land Rheinland-Pfalz hat die ursprünglich bis zum 30.07.2021 befristete 24. Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 15.08.2021 verlängert, sodass die übrigen Corona-Schutzmaßnahmen unverändert fortbestehen.
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