Daher werden die schülerbezogenen Leistungen (Mittagsverpflegung, Betreuende Grundschule und Schülerbeförderung) nur eingeschränkt in Anspruch genommen.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Koblenz hat in seiner Sitzung am 25.01.2021 beschlossen, dass die Beiträge für diese schülerbezogenen Leistungen für den Monat Februar 2021 als Kompensation für die bereits abgebuchten Beiträge im Januar 2021 erlassen werden.
Bei unveränderter Lage und unter den entsprechenden Voraussetzungen ist die Verwaltung ermächtigt, die Beiträge auch im März 2021 für den Beitragsmonat Februar 2021 zu erlassen.
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Stadt Koblenz