Koblenz – Anmeldung für Flohmarkt 04.05.2019

Nachrichten-aus-Koblenz-RLP-Koblenz – Der Frühjahrsflohmarkt, einer von in diesem Jahr vier städtischen Flohmärkten, findet am Samstag, 4. Mai 2019, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, statt (weitere Flohmarkttermine 2019: 6. Juli, 21. September und 19. Oktober). Veranstaltungsgelände ist das Konrad-Adenauer-Ufer zwischen Rheinstraße und Deutschem Eck. Im Veranstaltungsgelände können maximal ca. 450 Marktstände aufgestellt werden. Die Teilnahme am Flohmarkt ist daher nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Die maximale Standbreite ist auf 6 m begrenzt.

Die Anmeldung zum Flohmarkt ist ab Montag, 18. März, möglich und sollte grundsätzlich auf der Internetseite der Stadt Koblenz, www.koblenz.de (ein entsprechendes Online-Formular wird dort ab dem 18. März zur Verfügung stehen), erfolgen.

Wer über keinen Internetzugang verfügt, kann sich am 18. März, ab 08:00 Uhr, auch telefonisch unter der Nummer 0261 129-4457 anmelden.

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die Standgebühren betragen für Privatanbieter 8,00 Euro pro laufenden Meter. Gewerbliche Anbieter haben ein Standgeld von 20,00 Euro pro laufenden Meter zu zahlen. Das Flohmarktgelände wird in 3 Teilbereiche eingeteilt. Bei der Anmeldung kann ein bevorzugter Bereich angegeben werden. Das Ordnungsamt behält sich allerdings vor, evtl. einen anderen Standplatz zuzuweisen.

Die zur Teilnahme zugelassenen Interessenten werden schriftlich benachrichtigt (voraussichtlich ab Ende der 17. Kalenderwoche) und erhalten dabei genaue Hinweise zum weiteren Ablauf. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge oder Anhänger nicht im Marktgelände abgestellt werden können. Diese sind auf jeden Fall nach dem Entladen aus dem Marktgelände zu entfernen.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass das Betreten des Flohmarktgeländes in den Teilbereichen 2 und 3 vor 05:00 Uhr und im Teilbereich 1 vor 06:00 Uhr bzw. vor der Freigabe durch das Ordnungsamt der Stadt Koblenz nicht gestattet ist.

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Stadt Koblenz